Jedwederlei Räte entscheiden ebendiese Woche jenseits ein Verbot welcher Hamas und des Hizbullah. Die Suche nachher welcher richtigen Problembeseitigung wird zur Gratwanderung.
Will Organisationsverbot nicht uff den Hizbullah ausweiten: Justizminister Beat Jans im Ständerat.
Von kurzer Dauer nachher den Anschlägen welcher Hamas uff Israel kündigte welcher Ländervertretung ein Verbot welcher Terrororganisation an. Doch welcher Plan erwies sich qua schwieriger qua gedacht. Erst jetzt, mehr qua ein Jahr nachher welcher Mitteilung, befasst sich dasjenige Parlament mit welcher Gesetzesvorlage. Dasjenige Zeitmaß ist in dieser Sitzung hoch: Die Kommissionen beider Räte nach sich ziehen dasjenige Geschäftsstelle parallel vorbereitet. Am zweiter Tag der Woche berät welcher Ständerat, schon am Mittwoch schon welcher Nationalrat. Es eile, lautet die Botschaft.
Von einem Verbot erhofft sich welcher Justizminister Beat Jans vor allem drei Effekte:
Die Vorlage sieht keine eigenständige Strafbestimmung vor, sondern knüpft an dasjenige Verbot terroristischer Organisationen im Strafgesetzbuch an. Wer gegen ebendiese Strafbestimmung verstösst, wird mit einer Freiheitsstrafe von solange bis zu zwanzig Jahren oder einer Geldstrafe belegt. Zuständig z. Hd. die Strafverfolgung zusammen mit Erwachsenen ist die Bundesanwaltschaft.
Doch zentrale Fragen sind noch immer sehr umstritten. Dasjenige liegt fernerhin daran, dass ein Verbot von Organisationen in dieser Form z. Hd. die Schweiz eine Premiere ist. In den letzten Jahrzehnten lautete welcher Richtung im Umgang mit Terrororganisationen: Im Zweifel ist ein Verbot kontraproduktiv. Dies unter anderem, weil ein Verbot die Vermittlerrolle welcher Schweiz und die Guten Dienste infrage stellen könnte. Voneinander abweichend qua andere Staaten kennt die Schweiz deswegen keine Listen mit terroristischen Organisationen.
Schweiz ist von Uno unmündig
Dasjenige ist im Nachrichtendienstgesetz des Bundes (NDG) sogar formell so vorgesehen. Die Verbotsnorm z. Hd. Organisationen ist so streng formuliert, dass sie bisher nur im Fallgrube von al-Kaida, IS und verwandten Organisationen angewendet wurde. Denn nur wenn die Uno zu einer Organisation vereinen Sanktionsbeschluss fällt, kann die Schweiz gemäss den NDG-Steuern ebenfalls ein Verbot plädieren. Doch solche Uno-Beschlüsse sind äusserst selten, und in Bezug uff die Hamas ist dies praktisch nicht machbar.
Konsequenterweise müsste die Schweiz deswegen gewissermaßen dasjenige NDG individuell herrichten, um Verbote selbständig plädieren zu können und nicht mehr von welcher Uno unmündig zu sein. Doch welcher Ländervertretung wählte vereinen anderen Weg. Mit dem Spezialgesetz, dasjenige dasjenige Parlament ebendiese Woche behandelt, werden die geltenden Steuern des NDG simpel umdribbelt.
Dasjenige Hamas-Verbots-Verfügung sieht vor, dass welcher Ländervertretung die Hamas wie fernerhin Tarn- und Nachfolgeorganisationen sowie Gruppen, die im Auftrag welcher Hamas handeln, fernerhin ohne Uno-Entscheidung zensieren kann. Er muss nur die zuständigen Parlamentskommissionen sich beraten lassen, welches eine reine Formalität ist. Mit welcher Zustimmung zu dem Verfügung ist die Hamas in der Tat aus diesem Grund verboten.
In den beiden Räten ist dasjenige Geschäftsstelle unbestritten. Die Änderungsvorschläge in Bewegung setzen sich im Detailbereich. Ist dasjenige Problem damit aus diesem Grund gelöst? Nur teilweise. Dasjenige Geschäftsstelle, dasjenige ebendiese Woche uff den Traktandenlisten welcher beiden Räte unmittelbar uff die Hamas-Verbots-Vorlage folgt, zeigt, weshalb. Nationalistisch- und Ständerat wollen nachher welcher Hamas nämlich fernerhin den Hizbullah zensieren. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates stellte ebendiese Forderung im zehnter Monat des Jahres zuerst uff, nachdem fernerhin im Zedernrepublik Krieg ausgebrochen war.
Spezialgesetz um Spezialgesetz?
Eine Woche später übernahm fernerhin die Schwesterkommission im Nationalrat den Vorschlag. Welcher Hizbullah sei wie auch die Hamas eine radikalislamische terroristische Organisation, die z. Hd. zahlreiche Gewaltakte und Menschenrechtsverletzungen zuständig sei. Hinsichtlich welcher Eskalationen und welcher Gefahr z. Hd. Israel, die Region und die internationale Sicherheit müsse jetzt konsequent fernerhin gegen den Hizbullah vorgegangen werden.
Tatsächlich listen zahlreiche Staaten den Hizbullah teilweise schon seit dem Zeitpunkt Jahren qua terroristische Organisation, darunter Deutschland, die Niederlande oder die USA. Die EU setzte den militärischen Bedürftig des Hizbullah uff ihre Terrorliste, nicht nunmehr die gesamte Organisation. Wenn schon die Schweiz müsse sich ihrer Verantwortung stellen, so die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates.
Vorbild z. Hd. dasjenige Hizbullah-Verbot in welcher Schweiz soll jenes welcher Hamas sein. Gesetzestechnisch wäre dies tatsächlich simpel. Doch im Ergebnis liefe dieses Vorgehen daraus hinaus, dass dasjenige Parlament seine eigenen Beschlüsse aushebelt: Es erlässt Spezialgesetz um Spezialgesetz, um seine zu einem früheren Zeitpunkt gewahr beschlossenen strengen Vorgaben im NDG z. Hd. Verbote von Organisationen wieder umgehen zu können. Anstelle des stark standardisierten und formalistischen Konzepts im NDG käme es schleichend zu einer weitgehend von welcher politischen Stimmung geprägten Verbotspraxis.
Welcher Ländervertretung wehrt sich deswegen gegen ebendiese unkoordinierte Verlängerung des Verbotes fernerhin uff den Hizbullah. Dasjenige Hamas-Verbot sei eine Reaktion uff die beispiellosen Terrorattacken vom 7. zehnter Monat des Jahres 2023 – und müsse eine Ausnahmefall bleiben, argumentiert er. Eine generelle Praxisänderung sei nicht vorgesehen.
So dreht sich die politische Debatte nicht in erster Linie um die Hamas und den Hizbullah – sondern drum, ob die Schweiz vereinen Paradigmenwechsel im Umgang mit terroristischen Organisationen vollziehen will. Die hochvolatile Standpunkt im Nahen Osten lässt nämlich vermuten, dass schon in Kürze z. Hd. eine nächste Organisation ein Verbot gefordert werden könnte.
Zürcher Rechtswissenschaftler schlägt neues roter Faden vor
Zu Gunsten von Fachleute war schon zu Beginn lichtvoll, dass sich die Schweiz in eine ausweglose Standpunkt manövriert hat, während sie ihre Handlungsfähigkeit im NDG von Uno-Sanktionsbeschlüssen unmündig macht. Sie sind deswegen welcher Meinung, die Politik müsse eine grundsätzliche Einstellung ihrer Gesetzgebung vornehmen – fernerhin wenn es weiterhin gute Gründe z. Hd. hohe Hürden zusammen mit Organisationsverboten gebe.
Armin Stähli von welcher Universität Zürich, einer welcher mit welcher Materie der bevorzugte Lösungsweg vertrauten Juristen, schlägt ein zweistufiges Vorgehen vor, dasjenige die verunglückte Karma im NDG ersetzen könnte. Folglich soll welcher Ländervertretung Vereinigungen zensieren können, «deren Mittel und Zwecke mit den Prinzipien welcher Volksstaat und Rechtsstaatlichkeit unvereinbar» seien. Um solche Verbote in Macht setzen zu können, benötigte die Regierung gemäss Stählis Vorschlag die Zustimmung des Parlaments. Wenn schon eine Evaluation durch ein Justizgebäude wäre vorgesehen, um riskanter Substanzkonsum möglichst zu verhindern.
Laut Stähli hätte ein solches Verbot vereinen entscheidenden Vorteil: Ausländische Regierungen könnten den Ländervertretung kaum unter Komprimierung setzen, um hierzulande Verbote unliebsamer Organisationen zu gelingen – und dies, obwohl die Schweiz von welcher Uno unabhängig entscheiden könnte.