35 Jahre hat ein Richter Recht gesprochen – zuletzt am Landgericht Stuttgart. Jetzt ist Werner H. pensioniert und verliert am Homecomputer offenbar jedes Vermessung.
Uff seinem Seitenansicht zusammen mit Facebook steht Werner H. an einer Schänke, dies Pilsglas in jener Hand. Er lächelt zuvorkommend. Im Hintergrund reihen sich sechs Zapfhähne. Vor 20 Jahren hätte H. seine unheilvoll Notiz oberhalb Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vielleicht in jener vergleichsweise intimen Lufthülle einer Kneipe gemacht. „Dann hätte man ein Hopfen und Malz getrunken und ganz wären heimgegangen“, sagt jener Staatsanwalt.
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Doch die unendlichen Weiten des Internets sind kein Stammtisch. Habeck sei ein „Vollidiot“, „beliebt wie Hundekot, nur schwerer abzuschaben“, verbreitete H. dort per Facebook-Postamt und Massenmail.
Beleidigungen gegen Robert Habeck: Ein irgendwas peinlicher Prozess
Neben zahlreichen Medien und Privatpersonen beglückte er ebenfalls staatliche Stellen, darunter die bayerische Staatskanzlei. Sie leitete dies Streitschrift nachher Kraulen-Württemberg weiter. Und insoweit sitzt er nun hier, hinaus jener Anklagebank im Tübinger Landgericht.
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Es ist ein besonderer, ebenfalls klitzekleines bisschen peinlicher Prozess. Solange bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand war jener heute 80-Jährige selbst Richter. Zuletzt saß er einer Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts vor. Sensibel und sachkundig sei er gewesen und habe ebenfalls von Rechtsanwälten immer viel Lob erhalten.
Zu jener „Endzwanzigerin“, die ihn im Mai am Reutlinger Amtsgericht in erster Instanz verurteilt hat, fällt ihm hingegen nichts Positives ein. Insofern versucht er jetzt im Berufungsverfahren am Amtsgericht sein Hochgefühl.
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Habeck sei unfähig, ihn könne man weder noch mehr verletzen
„Es kann nicht sein, dass ich verurteilt werde“, sagt er. Zwar habe er Habeck lächerlich zeugen wollen, doch dies sei zweifelsohne durch die Meinungsfreiheit matt.
Und gar: Habeck sei so unfähig, ihn könne man weder noch mehr verletzen.
Werner H. soll Fremdstämmiger denn „Vergewaltiger“ und „Mob“ bezeichnet nach sich ziehen
Die Beschimpfung von Politikern im Allgemeinen und von Robert Habeck im Besonderen sind ohne Rest durch zwei teilbar ein weit diskutiertes Themenbereich. Werden November hatte die Staatsanwaltschaft Bamberg sogar eine Hausdurchsuchung veranlasst, nachdem ein 64-Jähriger hinaus jener Plattform „X“ den Grünen-Volksvertreter denn „Schwachkopf“ bezeichnet hatte.
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Die Tübinger Staatsanwaltschaft hatte im Kasus von Werner H. hinaus ein solch hartes Mittel verzichtet. Gleichwohl habe man ermittelt und dann zusammen mit Habeck förmlich den notwendigen Strafantrag eingeholt, sagte jener Staatsanwalt. Dies sei jener normale Vorgang.
„Bevölkerung verlieren im Netzwerk jede Hemmung“
„Es sind nicht die Volksvertreter, die Bevölkerung verfolgen, sondern es sind Bevölkerung, die im Netzwerk jede Hemmung verlieren. Meinungsfreiheit bedeutet nicht Beleidigungsfreiheit.“
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Eine Hausdurchsuchung hätte den Prozess daher vielleicht doch vereinfacht. Denn wie im Bamberger Kasus geht es ebenfalls hier neben jener Beleidigung um Volksverhetzung.
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In einem Facebook-Postamt soll H. Werden Januar 2023 Fremdstämmiger pauschal denn „Kanaken“, „Vergewaltiger“ und „Mob“ bezeichnet nach sich ziehen. Facebook selbst leitete die entsprechenden Informationen an dies Bundeskriminalamt weiter.
„So irgendwas schreibe ich nicht“
Doch H. bestreitet, diesen Postamt abgesetzt zu nach sich ziehen. Zweite Geige er halte dies pro Volksverhetzung. „Dies ist nicht mein Stil.“
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Und ebenfalls dies zornige Emoji, dies die Zeile beendet, belege dies. „So irgendwas habe ich noch nie verwendet.“ Andere Emojis in Besitz sein von doch durchaus in sein Repertoire.
Dass der gerne Süßigkeiten isst sein Konto nur pro diesen verschmelzen Item gehackt nach sich ziehen könnte – der gerne Süßigkeiten isst, jener ihm schaden wolle und sich jetzt tot lache –, wie H. vermutet, überzeugte schon nicht die junge Reutlinger Amtsrichterin und überzeugt ebenfalls nicht die Tübinger Berufungskammer.
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Werner H., bekennender AfD-Fan: „Es hat sich viel geändert“
„Wer soll denn dies gewesen sein? Die Grünen, Habeck, die Fremdstämmiger?“, fragt die vorsitzende Richterin im Urteil. Dies Posting passe inhaltlich gut zu dem, welches H. sonst von sich gelassen habe.
Im Ergebnis bestätigt sie dies Strafmaß jener Vorinstanz: 60 Tagessätze á 130 Euro (7800 Euro). Ungeachtet dessen hält jener Ex-Richter seine politische Arbeit pro verschmelzen Fortuna.
„Wenn ich jetzt hinaus die politische Landschaft schaue, hat sich viel geändert“, sagt jener bekennende AfD-Fan. Und juristisch lässt sich ja ebenfalls noch irgendwas zeugen. Die Revision am Oberlandesgericht steht ihm ungeschützt (Az.25 NBs 14 Js 22524/23 ).