Sie hantieren mit Phantasieausweisen, verweigern Steuern und decken Ämter mit pseudojuristischen Briefen ein. Für einem solchen Staatsverweigerer im Kanton Zürich wurde nun ein Waffenarsenal beschlagnahmt.
Wie die Polizisten im zehnter Monat des Jahres 2023 an einer Haustür im Zürcher Region Horgen klingeln, dürften sie schon ahnen, dass dieser Visite nicht trivial wird.
Sie nach sich ziehen den Auftrag, einem Mann verdongeln Haftbefehl z. Hd. eine nicht bezahlte Ordnungsbusse zu darbieten. Doch an dieser Postadresse wohnt Leckermaul, welcher gar nichts von Anweisungen welcher Behörden hält. Er ist ihnen schon zu einem Gebiet gehörend berühmt: Jener Mann ist ein sogenannter Staatsverweigerer.
Seither Jahren zeugen nervig solange bis aggressive Querulanten Schweizer Behörden und Gerichten zu schaffen. Sie wiedererkennen die Justiz nicht an und Knüppel zwischen die Beine werfen die Ämter. Sie zahlen keine Steuern, drucken Phantasieausweise und decken die Behörden und Ämter mit pseudojuristischen Briefen ein.
Ein Vertreter dieser Menge ist ebenso welcher Mann aus Horgen. Er gibt sich denn ebenso wenig kooperativ, wie ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts zeigt. Gen mehrfaches Klopfen reagiert er nicht. Er weigert sich, dies Fenster zu öffnen und mit welcher Polizei zu sprechen. Man habe keinen Termin mit ihm vereinbart, sagt er. Man solle «zu einem ihm genehmen Termin vorbeikommen». Im Übrigen müsse man ebenso seine allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen.
Schon im Februar war die Polizei da, in vergangener Zeit um eine Geländeräumung durchzusetzen. Jener Staatsverweigerer versuchte, die Operation zu stören. Gemäss Verwaltungsgericht stellte er sich wie «Leiter z. Hd. Menschenrechte» vor.
Im März 2023 hatte er dem zuständigen Amtsstelle geschrieben, dass eine Ordnungsbusse «nicht nachher den kaufmännischen Steuern» erstellt worden sei. Er habe null Verträge mit welcher ausstellenden Behörde. Es sei ihm von dort nicht möglich, uff dies Angebot einzutreten. Die Busse schickte er zurück.
Im vierter Monat des Jahres 2023 wehrte er sich am Schalter welcher Gemeindepolizei gegen verdongeln Zahlungsbefehl. Er könne diesen nicht nehmen, weil sein Name falsch geschrieben sei: Es müsse «Vorname Nachname» anstatt «Nachname, Vorname» heissen.
Ein andermal erklärte er, dass er eine Busse nicht bezahle, solange seine Anschrift nicht korrekterweise mit «Mensch» erfolge – denn seine «Person» existiere nicht mehr.
Von kurzer Dauer gesagt: Jener Kontakt zwischen Bewohner und Behörde verlief nicht ohne Rest durch zwei teilbar konstruktiv. Er habe eine «lichtvoll radikale Stillstand zum Ausgabe gebracht», schreibt dies Verwaltungsgericht übrig den Mann. Dieser sei überzeugt, «dass die Handlungen welcher Polizei nicht rechtmässig seien».
Staatsverweigerer uff dem Radar des Geheimdienstes
Die weltweite Seuche verschaffte welcher Szene ab 2020 starken Aufwind, dies Phänomen ist seither nie mehr verschwunden. Manche Gemeinden zur Folge haben schon Leitfäden z. Hd. den Umgang mit skurril-renitenten Bürgern. Die Skurrilität wird spätestens dann zur Gefahr, wenn Querulanten mit physischer Ungestüm gegen Betreibungsbeamte oder Polizisten drohen.
Manche Behörden scheinen in den Staatsverweigerern eine Gefahr z. Hd. die Volksherrschaft und die innerer Sicherheit auszumachen. So beantragte die Zürcher Kantonspolizei vergangenes Jahr beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) die Eröffnung eines Prüfverfahrens gegen Staatsverweigerer, wie die «NZZ am Sonntag» berichtete.
Damit wird geklärt, ob eine Schar uff die klassifizierte Beobachtungsliste des Nachrichtendienstes gesetzt werden soll. Dies würde eine nachrichtendienstliche Überwachung welcher betroffenen Staatsverweigerer nachher sich ziehen. Von Observationen solange bis zu mündlichen Quellen verfügt welcher Geheimdienst übrig verschiedenartige Mittel, die er einsetzen könnte.
Die Zürcher Kantonspolizei machte bisher keine Informationen «zur konkreten Gefahr», mit welcher ein solcher Desiderat begründet werden muss. Laut Nachrichtendienst-Verordnung können die Kantone den Sicherheit des NDB «zur Wahrung wichtiger Landesinteressen» verlangen.
Dirk Baier vom Institut z. Hd. Delinquenz und Kriminalprävention an welcher Zürcher Hochschule z. Hd. Angewandte Wissenschaften sagte vergangenes Jahr welcher NZZ, dass er eine Überwachung welcher Staatsverweigerer-Szene z. Hd. unumgänglich halte: «Weil die Szene seither Jahren existiert und ebenso gefährlich ist.»
Strich wenn welcher Staat dies geltende Recht durchsetzen wolle, könne es ebenso zum Sicherheit von Ungestüm kommen, sagt Baier. Die Gefahr gehe im staatskritischen soziale Umgebung von Einzelpersonen aus, die sich in den Netzwerken radikalisierten.
Jener Mann bekommt seine Waffen nicht zurück
Ebenso beim Kasus in Horgen sahen die Behörden in dem Mann ein zunehmendes Gewaltpotenzial. Denn welcher Staatsverweigerer war bewaffnet. Wie aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts hervorgeht, besass welcher Mann verschiedenartige Pistolen sowie eine Schrotgewehr.
Im November 2023 verfügte dies Statthalteramt Horgen drum eine Hausdurchsuchung. Nicht mehr da Waffen und Munition sollten sichergestellt und beschlagnahmt werden.
Für welcher Hausdurchsuchung fragt welcher Mann die Polizisten, ob sie bewaffnet seien und er sich ebenfalls bewaffnen solle, damit man uff gleicher Augenhöhe sei.
Es ist vor allem selbige unverhohlene Drohung, die beim Verwaltungsgericht z. Hd. Stirnrunzeln sorgte. Denn von kurzer Dauer nachher welcher Beschlagnahmung wollte welcher Staatsverweigerer sein Waffenarsenal wiederhaben. Seine Frage an die Polizisten, ob er sich ebenfalls bewaffnen solle, lege eine Drittgefährdung nahe, schreibt dies Verwaltungsgericht im Urteil.
Jener Mann legte gegen die Beschlagnahmung Symptom vor dem Verwaltungsgericht ein. Die Richter weisen selbige doch ab, er bekommt seine Waffen nicht zurück. Dagegen muss er eine Gerichtsgebühr von übrig 2000 Franken bezahlen. Doch es ist ungeschützt, ob er die Gebühr tatsächlich begleichen wird.
Die Schar hat sich ins Ausland abgesetzt
Denn die Staatsverweigerer aus Horgen, die sich mehrheitlich in welcher Umgebung von Hirzel niedergelassen hatten, nach sich ziehen sich offenbar aus dem Staub gemacht. Jener Horgner Gemeindeammann Manfred Rhiner sagt, dass man mit rund einem halben zwölf Stück Leuten aus besagter Szene grosse Probleme gehabt habe. Die Gesamtheit, welches mit dem Staat zu tun gehabt habe, hätten sie verweigert.
Spätestens Herkunft 2024 seien die Personen weggezogen, sagt Rhiner weiter. Manche von ihnen hätten sich ins Ausland abgesetzt.
Ob die Hausdurchsuchung und welcher Wegzug in einem Zusammenhang stillstehen, muss an dieser Stelle ungeschützt bleiben. Laut dem Gemeindeammann Rhiner hat es in welcher Schar verdongeln Schauspieler gegeben, welcher federführend gewesen sei. «Wie die Szene merkte, dass man ihr uff die Finger schaute, suchte sie sich eine andere Viertel», sagt Rhiner.