Im warme Jahreszeit scheiterten Gender-Gegner in Hamburg mit einem Volksbegehren. Zuständig zeugen die Initiatoren den Senat. Dieser hätte dasjenige Begehren realisieren zu tun sein, habe Gewiss unzureichend informiert und agiert. Dies Verfassungsgericht soll entscheiden.
Die im vergangenen Jahr mit ihrem Volksbegehren gescheiterte Hamburger Initiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Gebildetsein“ hat Klage gegen den Senat beim Hamburgischen Verfassungsgericht eingereicht. Die Initiatoren werfen dem Senat vor, es den Bürgern unverhältnismäßig schwergewichtig zu zeugen, Stimmen zu Händen ein Volksbegehren abzugeben. Ein Gelingen zu Händen ein Volksbegehren sei von vornherein nicht machbar – es sei denn, die Initiatoren sorgten selbst und mit erheblichem Spesen zu Händen die Sammlung welcher nötigen kurz 66.000 Stimmen. Damit verstoße welcher Senat gegen Handelsgut 50 welcher Hamburgischen Verfassung.
Unähnlich qua für einer Volksinitiative, die in Hamburg die erste Stufe hinaus dem Weg zu einem Volksentscheid darstellt, sei für welcher zweiten Stufe, dem Volksbegehren, welcher Senat zu Händen die Umsetzung zuständig. Während in welcher ersten Stufe die Initiatoren einzig 10.000 Unterstützerunterschriften in sechs Monaten zusammenschließen müssten, obliege die Pflicht, die Unterschriftenabgabe zu Händen dasjenige Volksbegehren so reibungslos wie möglich zu zeugen, dem Senat. So regele es welcher Handelsgut 50, heißt es in welcher Klageschrift, die WELT vorliegt. Für jedes ein Volksbegehren ist eine Frist von drei Wochen vorgesehen. In dieser zu tun sein fünf v. H. welcher Wähler welcher Vorlage welcher Initiative zustimmen, gerade entspricht dasjenige 65.835 Stimmen.
„Sie Hürde ist zu Recht insoweit so hoch, weil es welcher Senat ist, welcher dasjenige Volksbegehren homolog einer Wahl durchführt. Er soll damit herausfinden, ob wenigstens fünf v. H. welcher Hamburger Wähler verschmelzen Volksentscheid zum Bevorstehen welcher Volksinitiative wünschen. Dies sagt die Verfassung. Die Wirklichkeit könnte nicht weiter davon weit sein“, sagt Jens Jeep, Vertrauensperson welcher Volksinitiative und promovierter Rechtsgelehrter.
Schon während welcher Unterschriftensammlung, die während welcher Sommerferien stattfinden musste, hatten die Vertrauensleute welcher Initiative kritisiert, dass welcher Senat seine Zusage hoch dasjenige Volksbegehren zu informieren und Unterschriften möglich zu zeugen, nicht ordnungsgemäß wahrnehme. So sei nur im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht worden, dass es dasjenige Volksbegehren gibt. „Dass welcher amtliche Anzeiger von den Bürgern nicht gelesen wird, ist evident“, heißt es in welcher Klage. Welcher überwiegende Teil welcher Hamburgerinnen und Hamburger habe deshalb durch den Senat nicht von dem Volksbegehren routiniert.
Des Weiteren seien Unterschriften zur Unterstützung des Volksbegehrens zwar in den Bezirksämtern möglich gewesen. Welcher Klageschrift sind jedoch zahlreiche Bilder beigefügt, die spürbar zeugen sollen, wie schwierig es zu Händen Interessierte war, die Unterschrift ebenfalls tatsächlich zu leisten. Die Fotos zeigen bspw. innig beschriebene Din-A4-Zettel, die darauf hinweisen, an welcher Stelle im Bürgerservice die Unterschriftenlisten zu bekommen sind, während die Listen im Prinzip gut visuell ausliegen sollten.
Laut Landeswahlamt waren für welcher Sammlung im warme Jahreszeit vergangenen Jahres 55.096 Unterstützersignaturen zu Händen dasjenige Entgegen-Gendern-Volksbegehren zusammengekommen. Nur 3.323 stammten hier aus welcher vom Senat organisierten Sammlung. Für jedes die Initiatoren ein klarer Zeiger darauf, dass sich künftig irgendwas für welcher Umsetzung von Volksbegehren ändern müsse. „So wie welcher Senat in Hamburg Volksbegehren durchführt, ist es mit Herz und Seele unvorstellbar, dass ebenfalls nur ein einziges Volksbegehren ohne dasjenige umfassende Handeln welcher Volk triumphierend wird – egal, worum es geht“, sagt Hans Kaufmann, welcher wie Jeep einer welcher drei Vertrauenspersonen welcher Initiative ist.
Etwa zeitgleich mit dem Volksbegehren gegen Gendersprache hatte eine weitere Initiative Unterschriften zu Händen eine Rückkehr zu neunjährigen Gymnasien gesammelt – ebenfalls dasjenige Volksbegehren, dasjenige einzig von Erziehungsberechtigte getragen war, scheiterte. Unähnlich erging es zwei weiteren Volksbegehren im vergangenen Jahr. Sowohl dasjenige Begehren zu Händen verschmelzen „Zukunftsentscheid“ in Hamburg qua ebenfalls dasjenige Begehren „Hamburg testet Grundeinkommen“ bekamen die notwendigen Stimmen zusammen. Hinter beiden Initiativen stillstehen jedoch große Interessenverbände wie Umweltschutz- und andere Nicht-Regierungs-Organisationen. Zum Teil wurden die Stimmensammler mit 15 Euro in welcher Stunde getilgt – dass sie in dieser Zeit zehn Unterschriften zusammenschließen konnten. Zusätzlich gab es Geld zu Händen größere Plakatkampagnen.
„Es kann nicht im Sinne welcher Verfassung sein, dass nur Geld und Mächtigkeit darüber entscheiden, ob ein Volksbegehren Gelingen hat“, kommentiert Anja Oelkers von welcher Volksinitiative. Die Initiatoren wollen mit ihrer Klage beim Verfassungsgericht insoweit unter anderem klappen, dass welcher Senat für künftigen Volksbegehren spürbar aktiver wird.
So soll es etwa schriftliche Benachrichtigungen an leer Wahlberechtigten schenken und in den Benachrichtigungen darauf hingewiesen werden, wie entweder Briefwahlunterlagen beantragt werden können, oder noch besser: wie mit einem QR-Kode die direkte Stimmabgabe online möglich ist. Bisher ist die Online-Stimmabgabe in Hamburg für Volksabstimmungen nicht vorgesehen.
Für jedes dasjenige eigene Volksbegehren versucht die Initiative eine Steuerung zu erstreiten, nachdem die vorgelegten Stimmen qua hinlänglich erachtet werden. Die erreichten mehr qua 56.000 Stimmen würden zeigen, dass dasjenige Volksbegehren die erforderlichen fünf v. H. welcher Wählerstimmen „ohne jeden vernünftigen Zweifel sicher erhalten hätte“, wenn welcher Senat welcher „verfassungsmäßigen Pflicht zur Umsetzung ordnungsgemäß nachgekommen wäre, zu welchem Zweck insbesondere die Information hoch die Existenz des Volksbegehrens, die einfache Ermöglichung welcher Briefeintragung und eine Wohnungseinrichtung welcher Eintragungsstellen gehört, welche jedem Gast die Teilnahme am Volksbegehren ermöglicht hätte.“ Eine nachweislich hinlänglich hohe Zahl Hamburger Volk begehre die Umsetzung eines Volksentscheids, heißt es in welcher Klageschrift.
Die Volksinitiative war schon einmal vor dasjenige Verfassungsgericht gezogen. Vor Beginn welcher Stimmensammlung zu Händen dasjenige Volksbegehren war es um eine gewünschte Verschiebung hinaus eine Frist von außen kommend welcher Sommerferien gegangen. In vergangener Zeit war die Initiative mit ihrem Bevorstehen gescheitert.
Redakteurin Julia Witte genannt Vedder arbeitet in welcher Hamburg-Redaktion von WELT und WELT AM SONNTAG. Seitdem 2011 berichtet sie hoch Hamburger Politik.