Ein Gebühr von Simon Stepper. Er ist Rechtsanwalt in dieser Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer in München und Lehrbeauftragter dieser Ludwig-Maximilians-Universität München. Er berät zu allen rechtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts und hierbei insbesondere zu aktienrechtlichen Themen.
Im Rahmen von Finanzierungsrunden werden Gründer regelmäßig mit dieser Thematik des Vesting konfrontiert. Damit geht es drum, dass sich Gründer-Gesellschafter ihre Geschäftsanteile am Startup jenseits zusammenführen gewissen Zeitraum hinweg „verdienen“ und die Anteile unter ferner liefen ggf. wieder verlieren, wenn sie vorab aus dem Startup ausscheiden.
Jener wirtschaftliche Zweck des Vestings besteht darin, die Gründer beziehungsweise dasjenige Gründer-Team zum Verbleib im Startup und zum Kaution z. Hd. den Gelingen des Unternehmens zu motivieren. Es soll verhindern, dass Gründer nachdem relativ kurzer Zeit dasjenige Startup wieder verlassen und trotzdem ihre Geschäftsanteile behalten. Strecke für Startups, deren Gelingen wesentlich von dieser Geschäftsidee, dem Engagement und den Fähigkeiten dieser Founder abhängt, wollen Investoren die Gründer incentivieren, nicht kurzfristig aus dem Unternehmen auszuscheiden. Zu diesem Zweck fordern sie regelmäßig im Termsheet dieser Finanzierungsrunde die Dokumentation einer Vesting-Klausel, die dann im Beteiligungsvertrag umgesetzt wird.