Steuern in Besitz sein von wohl kaum zu den glamourösen Seiten des Unternehmer-Daseins – wohl mit dem richtigen Plan sind sie gleichermaßen kein Hexenwerk. In ihrem neuen Buch „Welcher Gründer-Cheatcode“ zuwenden sie sich die Steuerberaterinnen Helen Dieckhöfer, Sarah Klinkhammer und Franziska Beschorner den großen und kleinen Fragen, die Unternehmer:medial in ihrem ersten Geschäftsjahr vereinnahmen.
Sie exemplifizieren, welche Rechtsform zu welchem Unternehmen passt, wie man die Steuernummer beantragt, Umsatzsteuer-Voranmeldungen meistert und sich in dieser Welt von Soll, Nach sich ziehen und internationalen Steuerregelungen zurechtfindet. Mit einem Hauptaugenmerk aufwärts die besonderen Anforderungen des Elektronischer Geschäftsverkehr-Bereichs teilen die Autorinnen in diesem Entziehung ihre Erfahrungen und spendieren praktische Tipps, um typische Stolperfallen zu vermeiden.
Ein Buchauszug aus „Welcher Gründer-Cheatcode“ von Helen Dieckhöfer, Sarah Klinkhammer und Franziska Beschorner, erschienen wohnhaft bei Haufe.
Brauche ich verknüpfen Steuerberater? – Die Onlinehändler-Version
Qua erstes rollen wir noch mal die Frage im Weiteren aufwärts, ob ihr wie Onlinehändler gut damit beratschlagen seid, eure Rechnungswesen selbst zu erstellen. Und hier gibt es zur Mannigfaltigkeit gleichermaßen endlich eine klare Rückmeldung: Nein, seid ihr nicht!
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Und zwar gleichermaßen nicht am Herkunft und gleichermaßen nicht, wenn euer Unternehmen noch stummelig ist. In Sachen Rechnungswesen gibt es im Onlinehandel so viele Sondersachverhalte und Probleme, dass wir euch davon wirklich nur pressant abraten können. Wenn ihr wie Onlinehändler eure Rechnungswesen selbst macht, ist dies dazu verurteilt, schiefzugehen. Dasjenige klingt ein kleinster Teil katastrophal, wohl genauso katastrophal ist es leider gleichermaßen.
Qua Unternehmensgründer (wohl ehrlich gesagt gleichermaßen wie erfahrener Alpha-Superbenzin-Unternehmer) könnt ihr im Onlinehandel reibungslos keiner übersehen, welche steuerlichen Auswirkungen eure Entscheidungen nach sich ziehen können und welcher Rattenschwanz an Konsequenzen durch verknüpfen falsch gesetzten Pferdefuß im Amazon Seller Benutzerkonto ausgelöst wird. Dasjenige können selbst viele Steuerberater nicht, weil sie sich mit dem Themenkreis nicht intensiv auseinandergesetzt nach sich ziehen.
Und wenn wohnhaft bei Onlinehändlern in steuerlichen Angelegenheiten irgendwas schiefgeht, führt dies nahezu stets dazu, dass dies aufwendig und kostspielig von einem Profi wieder ohne Rest durch zwei teilbar gezogen werden muss. Erschwerend kommt gleichermaßen noch hinzu, dass viele Steuerberater gar keine Onlinehändler wie Mandanten entgegennehmen, weil selbige Nische reibungslos zu speziell ist und man sich da flach gleichermaßen wie Steuerberater intensiv einfügen muss. Und wenn sie dann noch wahrnehmen, dass ihr eure steuerlichen Angelegenheiten bisher selbst in die Hand genommen habt, kann es gut sein, dass ihr eine Tür ins Gesicht bekommt.
Unser Rat lautet insoweit: Sucht euch erst verknüpfen Steuerberater. Und zwar verknüpfen, dieser sich mit dem Themenkreis auskennt. Und fangt dann erst mit eurem Business an. Wenn ihr reibungslos anfangt und euch denkt: „Ach, wird schon gut in Betracht kommen“, dann wird garantiert gar nichts gut in Betracht kommen. In dieser Vergangenheit gemachte Fehler aufzuarbeiten, zu korrigieren und geradezurücken ist nerviger, teurer, aufwendiger und unangenehmer, wie sich reibungslos im Vorfeld zu informieren und dann gradlinig die Gesamtheit richtig zu zeugen.
Besondere Probleme zu Händen Onlinehändler
Trotzdem warum ist dies Ganze quasi so ein riesiger Pain? Dasjenige hat mehrere Gründe. Zum verknüpfen gibt es im Onlinehandel – wie ja schon angekündigt – ein paar wirklich besondere umsatzsteuerliche Regelungen. Zum anderen hantiert man im Onlinehandel oft mit Massendaten, welches wiederum Stärke aufwärts die Vielschichtigkeit dieser Rechnungswesen hat. Und dann gibt es außerdem noch zwei Regelungen, die quasi dazu herhalten sollen, kleineren Unternehmern dies Leben leichter zu zeugen, die im Onlinehandel wohl genau dies Gegenteil formen.
Hier ist die Vortrag von dieser Einnahmenüberschussrechnung und dieser Istversteuerung. Zur Retraumatisierung:
Einnahmenüberschussrechnung
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine Form dieser Gewinnermittlung und eine Erleichterungsregelung zu Händen nicht buchführungspflichtige Unternehmen mit solange bis zu 800.000 € Umsatzvolumen und 80.000 € Glückslos. Die Freischaffender, die ja nie bilanzieren sollen, lassen wir jetzt mal unter den Tisch hinschlagen, denn wie Onlinehändler seid ihr nie Freischaffender. Von dieser EÜR solltet ihr in diesem Buch mittlerweile gleichermaßen schon so oft gehört nach sich ziehen, dass ihr dies auswendig und rückwärts im Schlaf runterrattern können solltet.
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Die Erleichterung besteht darin, dass selbige Unternehmen keine richtige Buchhaltung mit Glückslos- und Verlustrechnung und Erfolg erstellen, sondern im Prinzip reibungslos nur jeglicher Einnahmen eines Jahres aufaddieren und jeglicher Ausgaben davon bestehlen sollen, um zu ermitteln, wie viel sie in einem Jahr verdient nach sich ziehen.
Wenn man eine „echte“ Buchhaltung erstellen, daher bilanzieren muss, sollen jeglicher Umsätze und jeglicher Preis zu Händen die korrekte Retrieval dieser Gewinnhöhe periodengerecht abgegrenzt werden. Dasjenige bedeutet daher, dass geguckt werden muss, welche Umsätze und welche Preis quasi wirtschaftlich in welches Jahr in Besitz sein von. Entscheidend ist hier nämlich nicht dieser Zeitpunkt dieser Zahlung dieser Rechnungen, sondern dieser Zeitpunkt, zu dem die Umsätze von euch realisiert, daher umgesetzt wurden beziehungsweise dieser Zeitpunkt, in dem die Preis verursacht wurden.
Eine Einnahmenüberschussrechnung zu zeugen, ist daher wesentlich einfacher und unkomplizierter wie zu bilanzieren.
Die Istversteuerung ist eine umsatzsteuerliche Vereinfachungsregelung, die es Unternehmern mit solange bis zu 800.000 € Vorjahresumsatz ermöglicht, die Umsatzsteuer erst in dem Monat in dieser Umsatzsteuervoranmeldung unterzubringen, in dem die Umsätze gleichermaßen tatsächlich vom Kunden getilgt wurden. Im Zuge dessen muss die Umsatzsteuer hier erst gezahlt werden, wenn ihr dies Geld vom Kunden habt. Dasjenige kennt ihr schon aus dem Kapitel „Niete geht’s! Wie ihr richtig gründet“.
Welcher Regelfall ist wohl die Sollversteuerung. Hier muss die Umsatzsteuer immer schon zu Händen den Monat vorangemeldet werden, in dem dieser Umsatzvolumen umgesetzt, die Leistung daher von euch erbracht wurde. Welcher relevante Unterschied zwischen Ist- und Sollversteuerung ist daher, dass ihr die Umsatzsteuer wohnhaft bei dieser Sollversteuerung zu Händen eure Kunden vielmals verauslagen müsst. Denn ihr müsst sie unter Umständen schon an dies Fiskus abführen, vor eure Kunden eure Rechnungen schier getilgt nach sich ziehen.
Warum sind EÜR und Istversteuerung dieser Knieschuss zu Händen Onlinehändler?
Welches zu Händen Nicht-Onlinehändler meistens schön, praktisch und liquiditätsschonend ist, ist zu Händen Onlinehändler eine Quelle unnötiger Probleme. Grund sind die unübersichtlichen und teils nur sehr schwergewichtig solange bis keiner nachvollziehbaren Abrechnungen und Auszahlungen dieser verschiedenen Marktplätze und Shopsysteme wie Amazon, eBay, Zalando, Etsy und Cobalt.
Wer da schon mal verknüpfen Blick drauf geworfen hat, dieser weiß, dass sich aus diesen kryptischen Berichten gleichermaßen mit viel Geduld und Mühsal quasi nie so ganz genau in die Pflicht nehmen lässt, zu welcher Zeit welches Geld zu Händen welchen Umsatzvolumen jetzt quasi ausgezahlt wurde und welches nicht.
Da die Marktplätze Umsätze zum Teil mit unterschiedlich großer Verzögerung und teilweise verrechnet mit Gebühren ausbezahlen oder gleichermaßen immer während Sicherheitseinbehalte zu Händen Retouren zurückhalten, ist es reibungslos ein Dingens dieser Unmöglichkeit, hier herauszufinden, zu welcher Zeit die Umsätze ausgezahlt wurden.
Deswegen tut man sich wie Onlinehändler verknüpfen großen Vergöttern, wenn man aufwärts die Erleichterungen, wohnhaft bei denen es aufwärts den Zufluss-Zeitpunkt des Geldes ankommt, verzichtet und gradlinig von vornherein bilanziert und seine Umsätze dieser Sollversteuerung unterwirft. Jene Hürden lassen sich daher noch relativ reibungslos umgehen.
Den Luxus des Umgehens nach sich ziehen wir darüber hinaus wohl leider nicht mehr. Richtig kompliziert wird es, wie ja schon angekündigt, wenn ihr anfangt, eure Ware im Ausland zu verkaufen. Und zwar leider gleichermaßen schon, wenn ihr „nur“ intrinsisch dieser EU verkauft. Die EU hat zwar ein harmonisiertes Umsatzsteuersystem, dies heißt die Umsatzsteuer funktioniert daher in allen EU-Ländern im Großen und Ganzen gleich. Trotzdem trotzdem kommen mit den Verkäufen in die anderen EU-Länder wenige To-dos aufwärts euch zu.
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Die Vielschichtigkeit macht sich noch bemerkbarer, wenn ihr nicht reibungslos nur in andere EU-Länder verkauft, sondern wenn ihr grenzüberschreitende Fulfillment-Strukturen wie Amazon CEE bzw. PAN-EU nutzt und somit in den anderen EU-Ländern Ware lagert oder – olympische Gottheit bewahre – Dropshipping macht.