Die Mittelpunkt-Politische Kraft fordert höhere Renten pro Ehepaare. Neue Zahlen zeigen, dass Verheiratete schon heute im Vorteil sind – und dass die MwSt. fürderhin sozusagen 10 V. H. betragen könnte.
Die Ehe ist trotz vermeintlichen und echten «Heiratsstrafen» immer noch hoch im Route.
Dauerhafter wie manche Ehe ist dieser politische Kampf um die angebliche «Heiratsstrafe». Sowohl wohnhaft bei dieser Bundessteuer wie beiläufig wohnhaft bei dieser AHV würden Verheiratete dauerhaft benachteiligt, behaupten insbesondere konservative Kreise. Die Mittelpunkt-Politische Kraft hat sich vor einigen Jahren gen dieses populäre Themenbereich spezialisiert. Mit zwei Volksinitiativen versucht sie die Debatte voranzutreiben. Jener Länderkammer hat schon vergangenes Jahr beschlossen, beiderartig Begehren zur Protest zu empfehlen. Am Freitag hat er nun beiläufig die Botschaften dazu präsentiert.
Mit dieser zusammensetzen Initiative will die Mittelpunkt Nachteile dieser Verheirateten wohnhaft bei dieser Bundessteuer entfernen. Selbige gibt es tatsächlich, wirklich ist lediglich ein gutes Drittel aller Ehepaare davon betroffen – es handelt sich unterdies ausschliesslich um Doppelverdiener-Paare mit mittleren solange bis sehr hohen Einkommen. Synchron profitieren jedoch homolog viele Ehepaare von einem «Heiratsbonus»: Sie zu tun sein fühlbar weniger Steuern bezahlen wie ledige Paare in denselben finanziellen Verhältnissen – welches indes die Mittelpunkt-Politische Kraft nicht stört. Stattdessen will sie mit ihrer Initiative beiläufig gleich die Individualbesteuerung verhindern, dies liberale Gegenkonzept, mit dem die heutige gemeinsame Veranlagung von Eheleuten beendet würde.
Keine Heiratsstrafe in dieser AHV
Die zweite Initiative betrifft die AHV, genauer: die Plafonierung dieser Renten von Ehepaaren. Heute erhalten Verheiratete maximal dies 1,5-Fache einer maximalen Einzelrente, während ledige Paare zwei ungekürzte Renten beziehen können. Jener Unterschied ist wesentlich: Pensionierte Ehepaare erhalten maximal 3780 Franken im Monat, Konkubinatspaare hingegen 5040 Franken. Dies klingt unfair, und doch wäre es falsch, somit gen eine Diskriminierung zu schliessen. Dies Gegenteil ist richtig: Gesamthaft findet in dieser AHV nachher wie vor eine Querfinanzierung von Ledigen zu Verheirateten statt.
Dieser «Heiratsbonus» in dieser ersten Säule dieser Altersvorsorge ist sogar noch grösser wie bisher fiktiv. Schon länger berühmt ist, dass Ehepaare wohnhaft bei dieser AHV von Leistungen und Erleichterungen profitieren, von denen ledige Paare Ding der Unmöglichkeit sind. Hier geht es vor allem um Witwenrenten sowie um Rentenzuschläge pro pensionierte Witwen und Witwer. Kaum beachtet wurde jedoch solange bis gerade ein weiteres Vorrecht von Ehepaaren: die Einkommensteilung.
Wenn dieser zweite Ehegatte dies Rentenalter erreicht oder ein Paar sich scheiden lässt, werden die Einkommen beider Ehepaar je hälftig aufgeteilt. Indem fliegen vor allem die Renten von Frauen höher aus, wirklich nur von jenen, die verheiratet sind oder waren. Wie gross dieser Folgeerscheinung dieses Vorrechts ist, war bisher nicht berühmt. Sekundär in dieser Botschaft sind noch keine Zahlen dazu zu finden.
Doch laut Daten des Bundes vom Freitag geht es um rund eine Mrd. Franken im Jahr. Damit fällt die Bilanzaufstellung fühlbar aus: Die «Heiratsstrafe» in Form dieser Plafonierung macht rund 3,3 Milliarden Franken aus – dieser «Heiratsbonus» hingegen beträgt inklusive Einkommensteilung etwa 4,5 Milliarden.
Die Ehe wäre unter dem Strich beiläufig dann bessergestellt, wenn die geplante Reform dieser Witwenrenten umgesetzt würde. Die umstrittene Vorlage sieht zwar Kürzungen vor, doch welche wären nicht sehr gross und würden sich wegen dieser Übergangsregelung erst mit grosser Verzögerung auswirken. Jener Länderkammer verteidigt denn beiläufig dies heutige Arrangement dieser AHV und betont, die Plafonierung dieser Ehepaarrenten sei «unpersönlich gerechtfertigt».
Zur Finanzierung sagt die Mittelpunkt nichts
Sekundär zu den Preis dieser Mittelpunkt-Initiative hat dieser Bundeswehr neue Zahlen präsentiert. Die Mehrausgaben dieser AHV dürften sich im Jahr 2030 gen 3,6 Milliarden Franken belaufen und im Jahr 2035 schon gen 4,1 Milliarden. Damit würden sich die ohnehin drohenden Finanzierungslücken vergrössern. Weil zurzeit die grossen Jahrgänge des Babybooms in Rente umziehen und ab 2026 die 13. Rente eingeführt wird, ist schon in den nächsten Jahren mit Defiziten zulasten des AHV-Sondervermögen zu rechnen. Mit dieser Mittelpunkt-Initiative, die voraussichtlich 2030 in Macht treten könnte, würde sich die Schieflage verschärfen.
Woher dies zusätzliche Geld kommen soll, lässt die Mittelpunkt-Politische Kraft ungeschützt. Jener Länderkammer zeigt in dieser Botschaft gen, welches zu erwarten ist, wenn man von den üblichen Einnahmequellen dieser AHV ausgeht: Die Lohnbeiträge müssten um 0,6 Prozentpunkte erhoben werden, die MwSt. um 0,8.
Dies wären erhebliche Belastungen, hinwieder nicht die einzigen. Schon pro die 13. Rente wird die AHV Mehreinnahmen benötigen, die in erster Linie von jüngeren Generationen getragen werden zu tun sein. Jener Länderkammer will den Normalsatz dieser MwSt. von 8,1 gen 8,8 V. H. potenzieren. Muss beiläufig die Mittelpunkt-Initiative gen diesem Weg finanziert werden, nähert sich dieser Steuersatz, dieser initial 6,5 V. H. betrug, fürderhin dieser 10-V. H.-Grenze.
Klare Worte des Bundesrats
Derartige Mehrbelastungen seien nicht patent, betont dieser Länderkammer – «erst recht unter dem Kriterium dieser Generationengerechtigkeit». Er findet klare Worte: Die heutigen und künftigen Erwerbstätigen müssten pro die AHV «immer höhere Lasten» tragen, um schon dies bisherige Leistungsniveau sicherzustellen. Selbige Lasten seien höher wie jene, welche die Mehrheit dieser heutigen Rentner habe tragen zu tun sein. «Unter dem Kriterium dieser Recht» könne infrage gestellt werden, ob heutige Pensionierte begünstigt werden sollten, obwohl sie kaum zur Finanzierung dieser Mehrkosten hinzufügen würden.
Schuld ist die Demografie. Weil die Zahl dieser Pensionierten in den nächsten Jahrzehnten stärker steigt wie die dieser Erwerbstätigen, würde die Mittelpunkt-Initiative dies Ungleichgewicht zulasten dieser Jüngeren weiter vergrössern. Zurzeit betragen die Ausgaben dieser AHV pro erwerbstätige Person etwa 9750 Franken im Jahr. In zehn Jahren wären es wohnhaft bei Mutmaßung dieser Mittelpunkt-Initiative schon 13 600 Franken.
Die beiden Initiativen gelangen nun ins Parlament. Mit Komplikationen ist zu rechnen. Nebst dieser AHV laufen Diskussionen via zusammensetzen Gegenvorschlag, weil dies Anstehen mutmasslich populär ist – und beiläufig Bürgerliche es sich mit den Rentnern nicht verscherzen wollen.
Nebst den Steuern ist die Sache erst recht verknorzt. Schon 2022 nach sich ziehen die Liberale-Frauen eine Initiative pro die Individualbesteuerung eingereicht – genau dies, welches die Mittelpunkt verhindern will. Dies Parlament arbeitet schon an einer konkreten Vorlage pro die individuelle Steuerveranschlagung. Gewiss müsste welche nachträglich wieder gekippt werden, wenn später die Mittelpunkt-Initiative eine Mehrheit finden sollte. Mit anderen Worten: Jener Streit um die «Heiratsstrafe» wird noch nachhaltig wüten.