Ab Januar 2025 gelten neue Säumen zu Händen Sozialversicherungsbeiträge. Dies müsst ihr jetzt wissen.
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Ab Januar 2025 gelten neue Säumen zu Händen Sozialversicherungsbeiträge. Die wichtigste Neuerung: Die Beitragsbemessungsgrenzen in Ost- und Westdeutschland werden endlich vereinheitlicht.
Die Beitragsbemessungsgrenze legt verspannt, solange bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden sollen. Verdient Leckermaul mehr, werden zu Händen den übersteigenden Teil keine Beiträge fällig.
Vereinheitlichung welcher Ost-West-Beiträge
Die bisher getrennten Beitragsbemessungsgrenzen zu Händen die Renten- und Arbeitslosenversicherung in Ost und West plumpsen weg. Stattdessen gilt national eine einheitliche Grenze von 96.600 Euro pro Jahr. Dies bedeutet eine deutliche Erhöhung gegensätzlich den bisherigen Werten von 89.400 Euro (Ost) und 90.600 Euro (West).
Neue Säumen zu Händen Kranken- und Pflegeversicherung
Beiläufig wohnhaft bei welcher Kranken- und Pflegeversicherung steigen die Säumen:
Die Beitragsbemessungsgrenze erhoben sich von 62.100 aufwärts 66.150 Euro pro Jahr
Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 69.300 aufwärts 73.800 Euro jährlich
Welches ist welcher Unterschied? Die Versicherungspflichtgrenze dezidiert, ab welchem Einkommen man die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und in eine private wechseln kann.
Mindestlohn und Minijobs
Parallel zu den Sozialversicherungsänderungen gibt es Anpassungen beim Mindestlohn:
Welcher Mindestlohn steigt von 12,41 aufwärts 12,82 Euro pro Stunde
Die Minijob-Grenze erhoben sich in Bezug auf von 538 aufwärts 556 Euro monatlich. Im Kontext einem Minijob sollen Arbeitnehmer keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, solange sie unter welcher Verdienstgrenze bleiben.
Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen im Detail
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Neu (national): 96.600 Euro/Jahr (8.050 Euro/Monat)
Bisher Ost: 89.400 Euro/Jahr (7.450 Euro/Monat)
Bisher West: 90.600 Euro/Jahr (7.550 Euro/Monat)
Kranken- und Pflegeversicherung:
Neu: 66.150 Euro/Jahr (5.512,50 Euro/Monat)
Bisher: 62.100 Euro/Jahr (5.175 Euro/Monat)
Warum die deutliche Erhöhung?
Die starke Konfiguration basiert aufwärts welcher Lohnentwicklung in 2023. Die Löhne stiegen um 6,44 v. H. – spürbar mehr qua 2022 mit 4,13 v. H.. Sie Konfiguration ist wichtig zu Händen dies Sozialsystem: Sie stellt sicher, dass Rentenbeiträge mit steigenden Löhnen Schrittgeschwindigkeit halten und Besserverdienende in Bezug auf ihrer Einkommensentwicklung zum System hinzufügen.
Doch werden die Sozialversicherungsbeiträge im Prinzip jeweils hälftig von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern getragen. Für jedes Unternehmensinhaber bedeutet die Erhöhung welcher Versicherungsgrenzen somit eine signifikante Erhöhung welcher Personalkosten.
Ein Denkweise: Für jedes vereinigen gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 80.000 Euro/Jahr zahlt welcher Unternehmensinhaber im Jahr 2024 noch 5.309,64 Euro/Jahr Krankenversicherungs- und 1.055,76 Euro/Jahr Pflegeversicherungsbeiträge. Ab Januar 2025 erhoben sich dieser Proportion aufwärts 5.655,84 Euro/Jahr zu Händen die Krankenversicherung und 1.190,76 Euro/Jahr zu Händen die Pflegeversicherung. Dies entspricht einer Steigerung um 346,02 Euro/Jahr oder 6,5 v. H. zu Händen die Krankenversicherungs- und 135 Euro/Jahr oder 12,8 v. H. zu Händen die Pflegeversicherungsbeiträge.
Wichtig zu Händen Unternehmensinhaber:
Die neuen Säumen wirken sich gradlinig aufwärts die Lohnabrechnung aus. Unternehmen sollten:
Ihre Abrechnungssoftware rechtzeitig individuell herrichten
Die neuen Säumen wohnhaft bei welcher Beitragsberechnung berücksichtigen
Mögliche Statusänderungen von Mitarbeitern prüfen (etwa wenn Leckermaul durch die neue Grenze in welcher gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wird)
Idiom wohnhaft bei welcher Krankenversicherung
Wer durch die neue Versicherungspflichtgrenze gleichsam in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müsste, kann vereinigen Befreiungsantrag stellen. So können Arbeitnehmer in welcher privaten Versicherung bleiben. Umgekehrt ermöglicht die höhere Grenze manchen vereinigen geplanten Wechsel von welcher privaten in die gesetzliche Krankenversicherung.
Dies ist ein Gastbeitrag von Simon Pommer. Er ist Rechtsanwalt und Steuerberater und berät Mandanten zu Themen des deutschen und internationalen Steuerrechts mit Hauptaugenmerk aufwärts Private Equity- und M&A-Transaktionen, einschließlich welcher Mentoring von Kreditgebern und Sponsoren zu steuerrechtlichen Aspekten von Akquisitionen und Unternehmenskrediten und welcher Mentoring zu Managementbeteiligungsprogrammen.