Schon liegt die Frage jener Rundfunkbeitragshöhe inzwischen beim oberstes deutsches Gericht in Karlsruhe. Die öffentlich-rechtlichen Medien Das Erste und Zweites Deutsches Fernsehen reichten im November Verfassungsbeschwerde ein – mit dem Ziel, dass jener Gebühr steigt. Wie und zu welcher Zeit dasjenige Tribunal entscheiden wird, ist ungeschützt.
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossen in Spreeathen zudem Änderungen im Vorbild, wie jener Rundfunkbeitrag generell festgesetzt wird. Jener Rundfunkbeitrag wie solcher bleibt damit gegeben. Verändern soll sich jener Weg, wie die Höhe sporadisch individuell wird. Es soll künftig laut Urteil jener Ministerpräsidenten eine Menge Widerspruchsmöglichkeit jener Länder spendieren. Dasjenige soll dasjenige Verfahren insgesamt vereinfachen, wenn jener Gebühr nur unerheblich steigen soll.