Neben… Lidl und Penny am Pranger
Schon im Januar war die Verbraucherzentrale Schwimmen-Württemberg gegen die Discounter Lidl und Penny vorgegangen, wenn sogar mit irgendwas anderem Kern. Moniert wurde derbei, dass in welcher Werbung Preise aufgeführt wurden, die lediglich z. Hd. App-Nutzer galten. Nicht angegeben wurden hingegen Preise z. Hd. Supermarktkunden, die keine App nutzen. Die Verbraucherschützer sahen darin verschmelzen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.
C/o den Supermarkt-Apps umziehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Den Kunden winken kleine Vorteile wie Extrarabatt hinauf reduzierte Produkte oder Bonusguthaben. Die Händler erhalten zu diesem Zweck – im besten Kernpunkt – treuere Kunden und deren Information. Die helfen ihnen, zu verstehen, welches die Käufer wollen. Sie können so besser hinauf deren individuellen Vorlieben eingehen und in welcher App zum Sichtweise bestimmte Produkte bewerben und damit dies Kaufverhalten vortäuschen.