Managua. Die Regierung von Staatsoberhaupt Daniel Ortega hat traut gegeben, dass Nicaragua sich aus dem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Israel zurückzieht, in dem schwerwiegende Verletzungen jener Rechte des palästinensischen Volkes und Staates verhandelt werden. Sie begründet dies mit den hohen finanziellen Wert, die die Fortsetzung des Gerichtsverfahrens pro ein Nationalstaat mit begrenzten wirtschaftlichen Ressourcen mit sich bringt.
Dasjenige Kommuniqué hebt wenn schon hervor, dass Nicaragua dasjenige palästinensische Volk und den palästinensischen Staat weiterhin in allen anderen Bereichen, die in seiner Mächtigkeit stillstehen, unterstützen und weiterhin „seinen internationalen Verpflichtungen zur Verteidigung des palästinensischen Brudervolks“ nachkommen werde.
In einem Beschränkung des regierungsnahen Radioapparat Lanthan Primerisima unter dem Titel „Palästinensische Autonomiegebiete lebt im Kuscheln Nicaraguas“ schreibt Mohamed Lashtar, die Maßregel stelle keineswegs vereinen Verzicht dar, sondern spiegle „die revolutionäre Positur dank jener erdrückenden wirtschaftlichen Beschränkungen wider“. Es seien die dem Nationalstaat von einem zutiefst ungerechten internationalen System auferlegten Bedingungen, „durch die Mächtige geschützt und diejenigen bestraft würden, die es wagten, ihre Hegemonie in Frage zu stellen.“
Nicaragua war eines jener ersten Länder, dasjenige die Klage Südafrikas gegen Israel unterstützt hatte. Solange bis Zustandekommen dieses Jahres waren wenn schon Kuba, Kolumbien, Libyen, Mexiko, Spanien, die Türkei, Chile, die Malediven, Bolivien, Republik Irland und Norwegen jener Klage wegen des Verdachts hinauf Völkermord gegen Israel beigetreten. Ein wichtiger Grund Nicaraguas pro solche Unterstützung jener Klage waren nicht nur die langjährigen Beziehungen zur palästinensichen Befreiungsbewegung PLO, sondern wenn schon die vielen Einwohner des Landes mit palästinensischer Geschlecht.
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Darüber hinaus hatte Nicaragua im vierter Monat des Jahres 2024 vor dem IGH Klage gegen Deutschland wegen dessen Unterstützung Israels eingereicht und einstweilige Maßnahmen gefordert (amerika21 berichtete). Den Heiratsantrag Deutschlands, die Klage Nicaraguas wegen Gönnerschaft zum Völkermord abzuweisen, lehnte jener Gerichtshof in Den Haag ab.
Welcher IGH erließ im Mai 2024 jedoch keine einstweiligen Maßnahmen gegen Deutschland, da die Waffenlieferungen zu diesem Zeitpunkt klar zurückgefahren worden waren. Unter Zähler 26 des Urteils erinnerte jener IGH Deutschland doch daran, dass es denn Vertragsstaat nicht mehr da völkerrechtlichen Vertrag im Kontext jener Lieferung von Waffen an Israel einhalten müsse (amerika21 berichtete).
Welcher Vertreter Nicaraguas beim IGH, Carlos Argüello, hatte in einer ersten Stellungnahme nachher diesem Urteil erklärt: „Welches wir beantragt hatten, war eine Menge präventives Embargo […] Wir nach sich ziehen drum gebeten, dass Deutschland während jener Erledigung jener Klage keine Rüstungsgüter mehr nachher Israel liefert und dasjenige Flüchtlingshilfswerk UNRWA weiter finanziert“, erklärte Argüello.
Ob sich Nicaragua noch in jener Position sieht, solche Klage im noch ausstehenden Hauptverfahren gegen Deutschland weiter zu verfolgen, ging aus jener aktuellen Mitteilung jener Regierung nicht hervor.