Dieser Kernpunkt schockierte: Obwohl die Behörden wussten, welches er getan hat, durfte ein Behindertenbetreuer problemlos weiterarbeiten. Nun benennt dieser Stadtrat die Verantwortlichen.
In einem Heim pro schwerstbehinderte Menschen öffnet ein Praktikant im Jahr 2018 die geschlossene Tür zu einem Zimmer – und erschrickt. Vor einem Heia steht ein Betreuer mit heruntergelassener Hose, dieser sich ohne Rest durch zwei teilbar an einem Bewohner sexuell vergeht.
Ein Strafverfahren wird eingeleitet, dieser Betreuer fristlos gefeuert. Doch dieser Mann hat noch verdongeln anderen Job, unter dieser Zürcher Schulhaus pro Kinder und Jugendliche mit Leib- und Mehrfachbehinderungen (SKB) in Wollishofen. Hier ist dieser Betreuer seither 2014 beschäftigt, im Schwimmunterricht.
Nachher dem Missbrauchsfall erhält die Schulhaus sogleich eine Meldung darüber hinaus ihren Angestellten. Sie weiss mithin, wen sie da beschäftigt. Während darf dieser Betreuer an dieser SKB noch dreieinhalb Jahre weiterarbeiten – und dies in einem Umfeld von vulnerablen Menschen, die teilweise weder noch sprechen und sich somit nachrangig nicht wehren können. Die Schulbehörde hat somit verdongeln Sexualstraftäter dort gelassen, wo er am gefährlichsten ist. Mitten unter von wehrlosen Menschen.
Wie kann dies sein?
Dies fragten sich nachrangig mehrere Mitglieder des Zürcher Gemeinderats, nachdem eine NZZ-Recherche den Kernpunkt im zwölfter Monat des Jahres publik gemacht hatte. In einem dringlichen Vorstoss wollten sie vom Stadtrat wissen, warum dieser Mann nicht gefeuert worden sei und warum man ihn nicht wenigstens suspendiert habe solange bis zum rechtskräftigen Ergebnis dieser Strafuntersuchung.
Täter kehrt an Schulhaus zurück
Am vierter Tag der Woche publizierte dieser Stadtrat nun seine Entgegnen. Darin steht, dass die Schulhaus den früher 53-Jährigen nachdem dem Zwischenfall in jenem Heim pro zwei Monate suspendiert habe. Doch anstatt ihn zu gefeuert oder solange bis zum Finale dieser strafrechtlichen Untersuchung freizustellen, brachte ihn dies Schulamt zurück an die SKB – denn Satellit von Schulbustouren.
Dieser Stadtrat betont zwar, dies Schulamt habe dem Angestellten Auflagen gemacht. So habe er keine pflegerischen Handlungen mehr vornehmen oder sich lediglich mit Schülerinnen und Schülern eindämmen die Erlaubnis haben. Doch jene Bedingung wurde nicht wirklich eingehalten, denn: Im Schulbus sass dieser Betreuer hinten für sich mit den Kindern.
An dieser Situation änderte sich nichts, denn dieser Mann 2019 erstinstanzlich wegen Schändung verurteilt wurde. Gleichfalls denn dies Zürcher Obergericht den Entscheid bestätigte und die Strafe sogar noch erhöhte, durfte dieser Stadtzürcher Personal weiterarbeiten. Erst nachdem dem rechtskräftigen Urteil vor dem Bundesgericht im Jahr 2022 hat die Schulhaus den Betreuer gefeuert.
Welches in diesen dreieinhalb Jahren an dieser Schulhaus passiert ist, bleibt unklar. Sicher ist: In einem Kernpunkt kam es zu Grooming. So nennt man die Kontaktaufnahme von Sexualstraftätern mit einem potenziellen Todesopfer und dessen Umfeld.
Im zwölfter Monat des Jahres noch reagierte dies zuständige Schul- und Sportdepartement hinauf kritische Fragen dieser NZZ schmallippig. Ein anderes Vorgehen sei nicht möglich gewesen, hiess es. Dieser damalige Kenntnisstand dieser Behörde habe eine Kündigung des Angestellten nicht zugelassen.
«Es hat mich traurig gemacht»
Heute klingt es ganz differenzierend. In seiner Entgegnung hinauf die dringliche Bewerbung im Parlament schreibt dieser Stadtrat von einer «Fehleinschätzung». Es sei falsch gewesen, den Mitwirkender «trotz Unsicherheit dieser Schulleitung» wieder einzusetzen. Spätestens nachdem Vorliegen des erstinstanzlichen Urteils 2019 hätte man den Mann gefeuert sollen.
Die Verantwortung pro jene Fehleinschätzung trügen dies Schulamt denn Anstellungsinstanz sowie dieser Rechtsdienst des Departements – dagegen nachrangig dessen Vorsteher: Stadtrat Filippo Leutenegger (Freie Demokratische Partei).
Hinauf Bewerbung sagt Leutenegger, dieser Kernpunkt habe ihn Personal… getroffen. «Reichlich Weihnachten hat mich dies sehr beschäftigt. Es hat mich traurig gemacht, dass so irgendwas in einem so sensiblen und vulnerablen Umfeld passiert ist.» Er sei so gesehen glücklich, dass dies Ganze publik geworden sei. «Selbst möchte, dass so irgendwas möglichst nicht mehr vorkommt.»
Um dies zu glücken, hat dies Schul- und Sportdepartement eine Schlange von Massnahmen definiert. Um dies Geschehene aufzuarbeiten, habe man Fachstellen und Experten pro sexualisierte Schwung beigezogen, heisst es im Schreiben des Stadtrats. Zudem sei die Schulleitung hinauf jene Erziehungsberechtigte zugegangen, deren Kinder in Kontakt mit dem Sexualstraftäter gewesen seien. Solche habe man informiert und hinauf Beratungsstellen hingewiesen, wo sie sich unter Drang melden könnten.
Erste Konsequenzen aus dem Kernpunkt hat dies Departement schon gezogen. Ein Krisen- und Interventionskonzept ist laut Stadtrat im Gerüst. Felix Uhlmann, Professor pro Staats- und Verwaltungsrecht an dieser Universität Zürich, erarbeitet eine Betriebsanleitung, wie man mit Mitarbeitern umgeht, die im Verdächtigung eines Sexualdelikts stillstehen.
Gleichfalls intrinsisch des Rechtsdiensts soll sich irgendwas ändern: Die eigenen Experten werden besser sensibilisiert pro die Situation vulnerabler Kinder und Jugendlicher mit schweren Beeinträchtigungen. Zudem ist ein Merkblatt zu Grooming in Erarbeitung.
Eine wichtige Neuerung betrifft die sogenannten Sonderprivatauszüge. Darin steht, ob eine Person pro eine Straftat verurteilt wurde – und ob gegen sie ein Tätigkeitsverbot vorliegt. Solche Auszüge sollen künftig unter städtischen Sonderschulen nicht nur unter dieser Maloche verlangt werden, sondern nachrangig später wiederkehrend.
Dieses Vorgehen nützt in der Tat nur irgendwas, wenn ein Sexualstraftäter schon rechtskräftig verurteilt wurde. Oft dagegen vergehen zwischen Tat und Urteil Jahre – ohne Rest durch zwei teilbar dann, wenn ein Beschuldigter ein erstinstanzliches Urteil anficht. So ist dies nachrangig in diesem Kernpunkt geschehen.
Damit profitieren Täter Zeit. Sie können sich problemlos an einem anderen Ort denn Pfleger bewerben oder Schule mit Kindern leiten. Ist dieser Entscheid nicht rechtskräftig, gilt die Unschuldsvermutung – und es fehlt dieser Element im Sonderprivatauszug.
Opferschutz vor Unschuldsvermutung?
Um dies zu verhindern, wurde ein Mittelpunkt-Volksvertreter in Hauptstadt der Schweiz angeschaltet. Dieser Walliser Beat Rieder hat im Ständerat eine Motion eingereicht. Sie verlangt, dass im Sonderprivatauszug einschlägige Vorgeschichten schon dann ersichtlich sind, wenn ein Justizgebäude schon ein Tätigkeitsverbot zum Sicherheit von Minderjährigen oder anderen gerade schutzbedürftigen Personen ganz und gar hat.
So soll verhindert werden, dass sich ein Beschuldigter nicht völlig unbemerkt weiteren potenziellen Opfern annähern kann. «Dieser Opferschutz ist in dieser Konstellation klar höher zu gewichten denn die nachrangig nachdem dieser erstinstanzlichen Verurteilung weiter geltende Unschuldsvermutung», heisst es in dem Papier.
Dieser Länderkammer sieht dies Anstehen in der Tat ungelegen. Es bestehe die Gefahr, dass es zu unzulässigen Vorverurteilungen kommen könne – und dass Vorwürfe «in den Köpfen» hängen blieben, die später von einem Justizgebäude höchstens revidiert würden. So gesehen gewichte dies Recht die Unschuldsvermutung in gewissen Konstellationen höher denn den Opferschutz, und dies nachrangig nachdem einer erstinstanzlichen Verurteilung.
Während schreibt dieser Länderkammer, er werde dies Anstehen dieser Motion im Rahmen dieser anstehenden Revision des Strafregistergesetzes prüfen und verdongeln geeigneten Vorschlag elaboriert. Um dem nicht vorzugreifen, empfiehlt er die Motion derzeit zur Verneinung. Dies Geschäftslokal ist noch hängig.