Bislang nach sich ziehen selbstständige Frauen, die schwanger sein, generell keinen gesetzlichen Anspruch hinauf Mutterschutzleistungen. Es sei denn, sie sind gesetzlich krankenversichert. Bundesfrauenministerin Karin Prien (Konservative) betonte, dass es ihr ein wichtiges Bevorstehen sei, zweitrangig Regelungsänderungen z. Hd. Selbstständige in den Blick zu nehmen. Zu Gunsten von zu welcher Zeit genau hier eine Neuregelung angestrebt ist, ist doch unklar.
Wie viele Frauen betrifft die Neuregelung?
Dasjenige ist ebenfalls nicht ganz lichtvoll. Nachher Aussagen des Familienministeriums liegen weder zur Zahl jener Frauen, die in den vergangenen Jahren Mutterschutz in Anspruch genommen nach sich ziehen, noch zur Zahl derjenigen, die eine Totgeburt erleiden, amtliche Statistiken vor. Experten möglich sein davon aus, dass in Deutschland jede dritte Nullipara von einer Totgeburt betroffen ist.