Theoretisch hätte Benjamin Netanjahu zusammen mit seinem Visite in Ungarn am Mitte der Woche, verhaftet werden können. Denn dies Weltstrafgericht, welcher Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag, hat gegen Israels Ministerpräsidenten im November 2024 verschmelzen Haftbefehl erlassen – wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Netanjahu konnte sich nichtsdestoweniger darauf verlassen, unbelästigt zu bleiben. Zwar gehört Ungarn welcher Europäischen Union (EU) an und ist Gründungsmitglied des Weltstrafgerichts, nichtsdestoweniger welcher rechtspopulistische und vaterrechtlich regierende Viktor Orbán hatte seinem Gast schon vor seinem Visite Vorzeige… freies Geleit zugesagt.
Kanzler Scholz kann sich keine Verhaftung vorstellen
Sogar in den meisten anderen europäischen Staaten einschließlich Deutschland hätte Netanjahu wohl nichts zu befürchten. Dieser solange bis zur Entwicklung einer neuen Regierung geschäftsführende Kanzler Olaf Scholz sagte am Mitte der Woche in Hauptstadt von Deutschland: „Dass es in Deutschland zu einer Verhaftung kommt, kann ich mir nicht vorstellen.“
Die Worte des Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPD) erinnern an dies, welches sein möglicher Nachfolger Friedrich Merz verschmelzen Tag nachher welcher Bundestagswahl am 23. Februar gesagt hat: „Selbst halte es zu Gunsten von eine ganz abwegige Vorstellung, dass ein israelischer Premierminister die Bundesrepublik Deutschland nicht kommen kann.“ Zuvor hatte Christdemokrat (die Schwarzen) Merz Netanjahu in einem Telefonat zugesagt, Mittel und Wege zu finden, dass er Deutschland kommen und wieder verlassen könne, ohne verhaftet zu werden.
Dieser Krauts Bundestag hat ein Gutachten erstellen lassen
Doch so simpel, wie sich welcher potenzielle Kanzler dies vorstellt, ist es nicht. Dies geht aus einem Gutachten hervor, dass welcher Wissenschaftliche Tätigkeit des Deutschen Bundestags hinaus Heiratsantrag des Linken-Politikers Gregor Gysi erstellt hat. Im Mittelpunkt welcher Schluss stillstehen die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sich zu Gunsten von jedweder 124 Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs treu. Die sind in welcher Gründungsurkunde geregelt, dem sogenannten Römischen Statut.
In Handelsgut 89 heißt es: „Dieser Gerichtshof kann jedem Staat, in dessen Hoheitsgebiet sich eine Person vermutlich befindet (…), um Zusammenarbeit zusammen mit welcher Festnahme und Überstellung welcher Person ersuchen.“ Deutschland müsste Netanjahu demgemäß nachher Den Haag ausliefern. Dies ergibt sich aus dem 2002 vom Bundestag beschlossenen Regel gut die Zusammenarbeit mit dem Weltstrafgericht.
Theoretisch müsste Netanjahu ausgeliefert werden
Paragraf 2 ist klipp und klar: „Personen, um deren Überstellung welcher Internationale Strafgerichtshof in Vereinbarkeit mit dem Römischen Statut ersucht hat und die sich im Inland eindämmen, werden zur Strafverfolgung und zur Strafvollstreckung nachher Maßgabe des Römischen Statuts und dieses Gesetzes überstellt.“
Dieser Wissenschaftliche Tätigkeit des Bundestags stellt in seinem Gutachten lukulent, dass es keinen rechtlichen Spielraum gebe, um verschmelzen internationalen Haftbefehl zu ignorieren: „Ein Überstellungsersuchen müsste vielmehr vom Bundesministerium welcher Justiz an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft zur Veranlassung einer Festnahme weitergeleitet werden.“
Deutschlands historische Verantwortung oppositionell Israel
In dem Gutachten wird nichtsdestoweniger nicht zuletzt die besondere politische und moralische Verantwortung Deutschlands oppositionell Israel thematisiert. In welcher Zeit des Nationalsozialismus wurden solange bis zum Finale des Zweiten Weltkriegs 1945 in Europa etwa sechs Mio. Menschen jüdischen Glaubens wissenschaftlich ermordet. Wegen dieser historischen Schuld und Verantwortung gilt es wie deutsche Staatsraison, dies Existenzrecht und die Sicherheit Israels zu garantieren.
In diesem Zusammenhang handele es sich jedoch um eine rein politische Maxime, betont welcher Wissenschaftliche Tätigkeit. Nicht nichtsdestoweniger um verschmelzen die deutsche Staatsgewalt und Außenpolitik rechtlich bindenden Norm. Die Debatte gut eine mögliche Verhaftung Netanjahus durch deutsche Behörden sei somit ein politisches Dilemma, nichtsdestoweniger kein rechtliches.
Dies Völkerrecht wird unterschiedlich interpretiert
Die meisten Fachleute sind sich einig: Deutschland müsste den israelischen Regierungschef verhaften und ausliefern, wenn dies Weltstrafgericht in Den Haag drum ersucht. Anderer Auffassung ist welcher Wiesbadener Staats- und Verwaltungsrechtler Matthias Friehe, welcher schon im Mai 2024 den sich abzeichnenden Haftbefehl gegen Netanjahu wie unzulässig bewertete.
In einem Gastbeitrag zu Gunsten von die Wiener Allgemeine Zeitung (Frankfurter Allgemeine Zeitung) begründete er seine rechtliche Status vor allem mit welcher Unangreifbarkeit, die dem amtierenden Ministerpräsidenten Israels zustehe und ihn vor Strafverfolgung schütze. Friehe verwies zudem darauf, dass Israel kein Vertragsstaat des Internationalen Strafgerichtshofs sei. „Deutschland würde demgemäß seine völkerrechtliche Pflicht oppositionell Israel verletzen, wenn es den israelischen Regierungschef verhaften und nachher Den Haag jemanden einweisen würde.“
Ein Präzedenzfall: Sudans Ex-Staatsoberhaupt Al-Bashir
Damit vertritt Friehe wirklich eine Minderheitsmeinung, welcher eine Posten von Völker- und Strafrechtlern – zwei Frauen und sieben Männer – widerspricht. Dieser Text erschien ebenfalls in welcher Frankfurter Allgemeine Zeitung. Dies zentrale Prämisse hat mit einem vergleichbaren Kern aus dem Jahr 2019 zu tun. In vergangener Zeit weigerte sich Jordanien, Sudans Staatsoberhaupt Umar Al-Bashir an den Internationalen Strafgerichtshof auszuliefern.
Dieser Streit landete vor welcher Berufungskammer des Weltstrafgerichts. Dies Urteil war juristisch eine doppelte Niederlage zu Gunsten von Jordanien: Dies Staat habe seine Verpflichtungen zerrissen, weil es den per Haftbefehl gesuchten Al-Bashir hinaus seinem Hoheitsgebiet nicht festgenommen hatte. Außerdem genieße Al-Bashir vor einem internationalen Straftribunal keine Unangreifbarkeit.
Sogar gegen Wladimir Putin gibt es verschmelzen Haftbefehl
In welcher politischen und medialen Debatte gut den Umgang Deutschlands mit Israels Regierungschef Netanjahu gibt es nichtsdestoweniger noch verschmelzen anderen heiklen Zähler – und welcher hat mit Wladimir Putin zu tun: Gegen den russischen Präsidenten existiert schon seit dem Zeitpunkt März 2023 ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Deutschland müsste ihn ausliefern – daran ließen Kanzler Olaf Scholz und sein damaliger Justizminister Marco Buschmann keinen Zweifel. Man sei verpflichtet, Putin zu inhaftieren und an den Internationalen Strafgerichtshof zu Erbrechen, wenn er deutsches Territorium betrete. Wie man sich im Fallgrube eines Deutschland-Besuchs Netanjahus verhalten würde, ist trotzdem weiterhin unklar.
Ausweichende Position beziehen welcher Bundesregierung
In welcher Bundespressekonferenz gab es hinaus Fragen von Journalistinnen und Journalisten zum Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes nur ausweichende Position beziehen. „Zur Kenntnis nehmen wir dies natürlich, nichtsdestoweniger verschmelzen neuen Stand kann ich somit trotzdem nicht mitteilen“, sagte eine Regierungssprecherin.