Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge sollen kantonalen Mindestlöhnen vorgehen. Dasjenige will dies Bundesparlament. Doch die Umsetzung wird schwierig: Nebst dieser Linken in Besitz sein von sogar dieser Ländervertretung und praktisch allesamt Kantone zu den Gegnern.
Dasjenige Gastgewerbe ist durch die Kontroverse um Mindestlöhne namentlich stark betroffen.
Staatliche Mindestlöhne sind ein alter Traum dieser Linken. Faktisch geht es um Subventionen zu Gunsten von gewisse Arbeitnehmer, ohne dass die Preis dies Staatsbudget offen Rechnung senden. Formal zahlen die Geschäftsinhaber die Zeche, doch im richtigen Leben werden die Preis grossenteils überwälzt – gen Konsumenten, Arbeitnehmer und Arbeitslose. Wer am Finale wie viel zahlt, hängt von dieser Marktlage dieser einzelnen Betriebe ab und lässt sich kaum wiederholen. Die Verschleierung dieser Preis macht Mindestlöhne politisch gefragt.
In dieser Schweiz war indes 2014 eine Gewerkschaftsinitiative zu Gunsten von kombinieren nationalen Mindestlohn an dieser Urne lukulent gescheitert. In dieser Folge entdeckte die sonst zentralistische Linke die Liebe zum Föderalismus und versuchte es mit kantonalen Vorlagen zunächst in linken Kantonen. So nach sich ziehen heute Neuenburg, Rechtswissenschaft, Genf, Tessin und Basel-Stadt kantonale Mindestlöhne. Ebendiese liegen zwischen 20 und gut 24 Franken pro Stunde plus Feriengutschriften.
Diesen Februar scheiterten Mindestlohninitiativen in den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn an dieser Urne. Doch weitere Initiativen sind in den Kantonen Freiburg, Waadt und Wallis und in diversen Städten hängig. Die Städte Zürich und Winterthur nach sich ziehen kommunale Mindestlöhne schon beschlossen, doch ob solche im Kanton Zürich gar zulässig sind, muss noch dies Bundesgericht beurteilen.
Verträge kontra Regel
Vielen bürgerlichen Bundesparlamentariern umziehen kantonale und kommunale Mindestlöhne gegen den Strich. Die sonst föderalistischen Bürgerlichen entdeckten die Liebe zum Zentralismus. Dasjenige Bundesparlament verlangte 2022 vom Ländervertretung per Motion ein Gesetzprojekt zur Aushebelung von kantonalen Mindestlöhnen in gewissen Fällen. Konkret sollen allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit Mindestlöhnen sogar unterhalb von kantonalen Mindestvorgaben zulässig sein.
Laut den Kritikern untergraben kantonale und kommunale Mindestlöhne, welche GAV-Bestimmungen übersteuern, die Sozialpartnerschaft. Zudem dürfe es nicht sein, dass kantonale Reglementieren die vom Ländervertretung zum Teil landesweit wie allgemeinverbindlich erklärten GAV umgehen können.
Basta Sicht des Bundesrats ist dieser Gebot des Parlaments staatsrechtlich problematisch. Die verlangte Entwicklung beschneide die in dieser Bundesverfassung verankerte Kompetenz dieser Kantone, sozialpolitisch tätig zu werden. Zudem sei ein GAV sogar im Rahmen Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Bundesrats partizipativ nicht gleich legitimiert wie ein kantonales Regel.
Wiewohl legte die Regierung im Monat der Wintersonnenwende 2024 zähneknirschend ein Gesetzesprojekt vor, dies den Auftrag des Parlaments wenigstens teilweise umsetzt. Jener Vorschlag liess nur ungeschützt, welches im Rahmen Widersprüchen zwischen allgemeinverbindlichen GAV und kantonalen Mindestlöhnen gelten soll. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat die Frage selbige Woche geklärt: Mit 16 zu 9 Stimmen beschloss die Kommission, in solchen Fällen den Vorrang des GAV emphatisch zu verspannen.
Die Rückendeckung im Gegensatz zu den staatsrechtlichen Einwänden holte sich die Kommissionsmehrheit durch ein Rechtsgutachten dieser Anwältin und Titularprofessorin Isabelle Häner. Bestellt hatte dies Gutachten dieser Branchenverband Gastrosuisse. Dasjenige Papier bezeichnete kantonale Mindestlöhne wie «kompetenzwidrige Form wirtschaftspolitischer Massnahmen». Kombinieren unbotmässigen Operation in die Kantonskompetenzen durch dies Bevorstehen des Bundesparlaments verneint dies Gutachten – unter anderem mit dem Zeiger, dass sogar dieser Kommiss sozialpolitisch tätig werden könne.
Umstrittenes Gutachten
Jener Ländervertretung war gar nicht überzeugt: Die diskutierte Gesetzesvorlage schaffe keinen nationalen Mindestlohn und betreibe keine Sozialpolitik. Es gehe nur um die Allgemeinverbindlichkeit von GAV mit Mindestlöhnen unterhalb von kantonalen Vorgaben. Macht des besagten Rechtsgutachten verkünden nur die Fürsprecher des Gesetzesprojekts ein gängiges Schlagwort: Die Juristen sind sich unterschiedlicher Meinung – so gesehen kann die Politik unbesetzt entscheiden.
Mindestlöhne sind zu Gunsten von die Armutsbekämpfung wenig zielgerichtet, weil die Hauptursachen zu Gunsten von Dürftigkeit nicht tiefe Löhne sind, sondern ein Not an Erwerbstätigkeit und schwierige Familienverhältnisse. So betraf zum Vorbild von den Armutsgefährdeten 2022 nur etwa ein Fünftel Haushalte mit hohen Erwerbspensen. Doch dies Bundesgericht hatte 2017 dem Mindestlohn im Kanton Neuenburg eine sozialpolitische Etikette verabreicht und damit die kantonale Kompetenz hierfür akzeptiert.
PDS quittierte selbige Woche den Entscheid dieser Nationalratskommission mit einem Aufschrei. «Wir werden diesen Überfall gen die Mindestlöhne mit aller Macht bekämpfen», erklärte die SP. Von dieser diskutierten Gesetzesvorlage dürften kurzfristig nur relativ wenige Arbeitnehmer offen betroffen sein. Per Zentrum 2024 waren total 76 GAV mit nationaler oder kantonaler Allgemeinverbindlichkeit in Macht. In vielen von diesen gibt es keine Mindestlöhne unterhalb von kantonalen Mindestvorgaben. Zudem nach sich ziehen drei dieser fünf Kantone mit Mindestlöhnen kombinieren Vorrang von allgemein verbindlichen GAV im Gegensatz zu kantonalen Mindestvorgaben festgesetzt.
Keine solchen Vorrang nach sich ziehen die Kantone Genf und Neuenburg. Gemäss Beobachtern würde dies diskutierte Bundesgesetz vor allem im Rahmen GAV in drei Sektoren eine erhebliche Zahl von Arbeitnehmern sich manifestieren in: Gastgewerbe, Coiffeure und Reinigung. Dies in erster Linie im Kanton Genf, dieser schweizweit den höchsten Mindestlohn mit übrig 24 Franken pro Stunde kennt. Und in zweiter Linie im Kanton Neuenburg.
Zu vernehmen ist eine grobe und unbestätigte Schätzung von total etwa 11 000 offen betroffenen Arbeitnehmern. Möglich wären dem Vernehmen nachdem zu Gunsten von Betroffene Lohneinbussen von mehreren hundert Franken pro Monat. Die Trauer könnte sich noch ausweiten, sofern weitere kantonale oder städtische Mindestlöhne in Macht treten.
Schwieriger Urnengang
Die Vorlage dieser Nationalratskommission hat im Parlament valable Entwicklungsmöglichkeiten. Denn im Rahmen dieser Vorlage geht es um die Exekution eines Auftrags, den dies Parlament selbst gegeben hatte; im Ständerat war die Mehrheit hierfür klar, im Nationalrat notdürftig. In der Tat kommt es vor, dass dies Parlament dem Ländervertretung Aufträge gibt, dann nur die Umsetzung ablehnt – etwa weil die Probleme deutlicher geworden sind.
Beschliesst dies Parlament dies geplante Gesetzesprojekt, dürfte noch eine hohe Hürde bevorstehen: eine Volksabstimmung. Ein linkes Referendum wäre wahrscheinlich. Die Parlamentsmehrheit müsste hier nicht nur gegen die Linke ringen, sondern sogar gegen die Kantone; selbige wollen sich ihre Kompetenzen nicht stutzen lassen. Gleichwohl die Weigerung durch den Ländervertretung wäre ein Kennzeichen. Jener Ländervertretung darf zwar im Abstimmungskampf nicht gegen kombinieren Parlamentsbeschluss zu Tage treten, nur die Körperhaltung dieser Regierung wird breit publiziert sein.