Die sogenannten „goldenen Pässe“ in Malta verstoßen gegen dies EU-Recht. Ein EU-Nationalstaat dürfe seine Staatsangehörigkeit nicht gegen Zahlungen oder Investitionen verleihen, entschied welcher Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am zweiter Tag der Woche. Sonst werde welcher Erwerb welcher Staatsbürgerschaft zu einer bloßen geschäftlichen Transaktion. (Az. Kohlenstoff-181/23)
Eine Klage welcher EU-Kommission gegen den Mittelmeerstaat hatte damit Klopper. Ausländische Investoren können die maltesische Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen bekommen. Dazu zu tun sein sie unter anderem mindestens 600.000 Euro bezahlen und eine Immobilie zu Gunsten von mindestens 700.000 Euro kaufen oder eine teure Wohnung mieten.
Jener EuGH erklärte nun, dass so kein Verbundenheits- und Loyalitätsverhältnis zwischen einem Mitgliedstaat und seinen Bürgerinnen und Bürgern hergestellt werde. Zweitrangig dies gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten könne nicht gewährleistet werden.