Dieser Ländervertretung will die Lex Koller verschärfen, um dieser SVP-Nachhaltigkeitsinitiative irgendetwas entgegenzusetzen. Sein Vorschlag: Kanake aus Drittstaaten sollen ihre Wohnung verkaufen zu tun sein, wenn sie die Schweiz verlassen.
Die Lex Koller soll die Überfremdung des einheimischen Bodens verhindern. Kaum ein Verordnung hat eine so wechselvolle Vergangenheit hinter sich.
Wenn Wohnungen konzis sind und die Immobilienpreise stetig steigen, stellen sich sogar die weltoffensten Schweizerinnen und Schweizer irgendwann die Frage, ob man die starke Zuwanderung und die hohe Nachfrage nachher Wohnraum nicht begrenzen müsste. So, wie es die Nachhaltigkeitsinitiative dieser SVP verlangt, welche die Limite c/o maximal 10 Mio. Personen ziehen will.
Würde die Initiative erdacht, könnte dies die Personenfreizügigkeit und damit die bilateralen Beziehungen zur Europäischen Union insgesamt infrage stellen. Dieser Ländervertretung will dem SVP-Begehren denn sogar irgendetwas Konkretes entgegensetzen und dieser Nation zeigen, dass er die Sorgen rund um die Zuwanderung zeremoniell nimmt, sogar beim Wohnen. So plant er, die Lex Koller zu verschärfen, dies Verordnung, dies die «Überfremdung des einheimischen Bodens» verhindern soll. Justizminister Beat Jans soll solange bis Finale 2025 eine Vernehmlassungsvorlage bis zum letzten Detail fertigstellen.
Zusammen mit Wegzug muss verkauft werden
In den letzten Jahren hat dieser Ländervertretung multipel umgesetzt, dass die Ursachen für jedes den angespannten Schweizer Immobilienmarkt seiner Durchsicht nachher nicht beim Grundstückerwerb durch Kanake zu suchen seien. Doch nun scheint ein gewisses Umdenken stattzufinden.
Gewiss ist es nicht wie am Schnürchen, die Regulieren zu verschärfen, dieser Handlungsspielraum des Bundesrates ist überschaubar. Es gibt eine ganze Schlange von internationalen Verpflichtungen – allen voraus dies Freizügigkeitsabkommen mit dieser EU –, die die Schweiz komprimiert ist und die den Immobilienerwerb durch Kanake erlauben. An solche Säumen will sich dieser Ländervertretung halten – er kann die Nachhaltigkeitsinitiative schlecht mit Massnahmen bekämpfen, die ihrerseits gegen die Personenfreizügigkeit verstossen.
Pro die EU-Volk, die gerne in dieser Schweiz eine Wohnung kaufen möchten, soll sich gemäss den Plänen des Bundesrats nichts ändern. Verknüpfen möglichen Hebel sieht dieser Ländervertretung dagegen c/o den Personen aus Drittstaaten. Heute die Erlaubnis haben in dieser Schweiz lebende Kanake, die nicht EU-Volk sind, ohne Zustimmung an ihrem Wohnort eine Immobilie erwerben, um darin zu wohnen (Hauptwohnung). Wenn sie ihren Wohnsitz nachher einer gewissen Zeit das Handtuch werfen, bleiben sie Eigentümer dieser Immobilie. Kauft sich bspw. ein amerikanischer Banker an seinem Arbeitsstelle in Zürich eine Wohnung und zieht er von kurzer Dauer darauf ins Ausland weiter, kann er die Immobilie behalten, sie vermieten oder zu Ferienzwecken nutzen.
Dieser Ländervertretung erwägt nun, die ausländischen Eigentümer in einem solchen Sachverhalt gesetzlich zu verpflichten, ihre Immobilie zu verkaufen. Wie solche Pflicht aussehen soll, ob sie nur c/o einem Wegzug ins Ausland gelten würde oder sogar c/o einem Umzug intrinsisch dieser Schweiz, ist laut dem zuständigen Bundesamt für jedes Justiz Gegenstand dieser laufenden Funktionieren. Ebenso die Frage, ob es wenn überhaupt Vorbehalte aufgrund bestehender internationaler Verpflichtungen wie Freihandelsabkommen verschenken wird. Lukulent ist: EU-Volk wären nicht betroffen. Dies Freizügigkeitsabkommen garantiert ihnen, dass sie ihr Haus oder ihre Wohnung beim Verlassen dieser Schweiz nicht verkaufen zu tun sein.
Schärfere Regulieren für jedes Immobiliengesellschaften
Die Pflicht zur Wiederveräusserung ist keine neue Idee, sie stand schon vor ein paar Jahren zur Debatte, denn Ländervertretung und Parlament übrig eine Verstärkung dieser Lex Koller berieten. Einst wurde vorgeschlagen, dass dieser Kanake die Wohnung innert zwei Jahren nachher Problem des Wohnsitzes verkaufen müsse. Im Sachverhalt einer Immobilienkrise hätte die Frist erstreckt werden können. Doch dieser Widerstand von bürgerlicher Seite gegen die Revision war erheblich, dieser Ländervertretung sah von seinem Vorhaben ab.
Weiter möchte dieser Ländervertretung den Erwerb von Geschäftsimmobilien durch Personen im Ausland – Private oder Gesellschaften – verschlimmern. Welches genau er vorhat, ob eine Bewilligungspflicht eingeführt werden soll, wie sie vor 1997 gegolten hat, ist nicht von Rang und Namen. Verschärfungen soll es sogar beim Kauf von Anteilen von börsenkotierten Immobiliengesellschaften verschenken. Damit will dieser Ländervertretung wohl gen die Kritik reagieren, worauf ausländische Akteure durch ihre Investitionen in dieser Schweiz die Preise nachher oben treiben. Laut Statistik befanden sich 2023 konzis 9 von Hundert aller Mietwohnungen im Eigentum von Justizvollzugsanstalt- und Immobiliengesellschaften. 44 von Hundert gehörten Privaten, 36 von Hundert Pensionskassen, Stiftungen und Versicherungen, 8 von Hundert Wohnbaugenossenschaften und 4 von Hundert dieser öffentlichen Hand.
Rettung von sinister
Inwieweit die bundesrätlichen Vorschläge den Wohnungsmarkt entspannen und die Zuwanderung dämpfen könnten, wird zu diskutieren sein. Es wäre jedenfalls eine Ironie dieser Vergangenheit, sollte die Lex Koller tatsächlich zu einem zentralen Element im Kampf gegen die SVP-Initiative «Keine 10-Mio.-Schweiz» werden. Kaum eine Gesetzesbestimmung hat eine so wechselvolle Vergangenheit hinter sich wie dies 1983 in Macht getretene «Bundesgesetz übrig den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland», sogar Lex Friedrich genannt (nachher dem damaligen Justizminister Rudolf Friedrich).
Seine Ursprünge reichen noch weiter zurück, nämlich solange bis ins Jahr 1961, denn dies Parlament aus Angstgefühl vor einem Ausverkauf dieser Heimat erstmals Vorschriften zur Beschränkung des Grundstückerwerbs durch Kanake erliess. Vater dieser Vorlage war dieser CVP-Ländervertretung Ludwig von Moos, nachher dem dies Verordnung lässig geheißen wurde. In den folgenden Jahren führte die konjunkturelle Weiterentwicklung zu einem starken Gradiente dieser Nachfrage nachher Wohnraum in dieser Schweiz.
Um die schlimmsten Auswüchse des Immobilienbooms, dieser insbesondere die Tourismusregionen erfasst hatte, zu bekämpfen, wurde dies Verordnung multipel verschärft. Damit gab dies Parlament sogar dem Kompression mehrerer Volksinitiativen von sinister und rechts nachher, welche die Bodenspekulation noch restriktiver schmälern wollten.
Qua die Wirtschaft in den 1990er Jahren zu schwächeln begann, kehrte sich dieser Trend um. Im zehnter Monat des Jahres 1994 stimmte dies Parlament einer Lockerung dieser Lex Friedrich zu. Doch die Volksvertreter hatten die Zeche ohne dies Volk gemacht. Die Schweizer Demokraten ergriffen dies Referendum und feierten an dieser Urne verknüpfen ihrer seltenen politischen Erfolge. Dies Volk machte damit lukulent, dass es nicht bereit liegend war, die Überfremdung des Bodens hinzunehmen.
Wenngleich wurde dies Verordnung in dieser Folgezeit multipel entschärft und wirtschaftsfreundlicher ausgestaltet. So wurde, wie erwähnt, 1997 dieser Erwerb von Geschäftsliegenschaften vollwertig liberalisiert; zuständig war dieser damalige Justizminister Arnold Koller, seither spricht man von dieser Lex Koller. Seit dem Zeitpunkt 2005 können sich sogar Personen im Ausland an börsenkotierten Schweizer Immobiliengesellschaften beteiligen. Von kurzer Dauer darauf schien dies Finale dieser Lex Koller unmittelbar bevorzustehen. Dieser Ländervertretung sprach sich für jedes die Beseitigung aus, und ganz grossen Parteien schlossen sich vorerst dieser Meinung an.
Doch dies Gegenteil ist eingetreten. Da eine Beendigung des Gesetzes den Kompression gen die ohnehin schon sehr hohen Immobilien- und Mietpreise weiter erhoben hätte, beschloss dies Parlament 2014, von diesem Schrittgeschwindigkeit abzusehen. Stattdessen sollte eine Verstärkung angestrebt werden. Diesmal kam die Rettung von sinister. SP-Nationalrätin Jacqueline Badran profilierte sich denn grosse Verfechterin dieser Vorlage. Ihr Parteikollege Beat Jans könnte nun für jedes eine weitere Verstärkung sorgen. Gelingt ihm dies, wird dies Verordnung in Zukunft wohl Lex Jans heissen.