Sekundär die zweite Instanz sieht es qua erwiesen an, dass eine 33-jährige die noch kein Kind geboren hat ihre achtjährige Tochter ermordet hat. Die Beschuldigte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Die Verteidigung legt Revision ein.
Kerzen lodern im Gedenken an dies ermordete achtjährige Mädchen zwei Tage nachdem jener Tat im Berner Niederwangen.
2022 wurde ein achtjähriges Mädchen tot in einem Wald für Hauptstadt der Schweiz aufgefunden. Sie wurde wohl mit einem Stein totgeschlagen, ihr Kopf war zertrümmert. Nun kommt nicht zuletzt die zweite Instanz zum Schluss, dass die Schraubenmutter zum Besten von den Tod des Mädchens zuständig ist. Dasjenige Berner Obergericht hat die 33-jährige die noch kein Kind geboren hat wegen Mordes schuldig gesprochen, wie mehrere Medien am Montag einmütig berichteten.
Die Vorinstanz hatte die die noch kein Kind geboren hat im Monat der Sommersonnenwende 2024 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dieser Gerichtspräsident sprach einst von einem «krass egoistischen musikalisches Thema». Entweder habe sich die Schraubenmutter des Kindes entledigen wollen, um wieder mit einem Partner zusammen sein zu können. Oder ihr sei dies Leben qua Alleinerziehende zu stressvoll gewesen.
Die Verteidigung legte Revision ein und forderte verschmelzen Schulderlass. Dasjenige Berner Obergericht folgt nun jener Vorinstanz. Es hat die Strafe jedoch gemildert und die Schraubenmutter zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Dies, weil ungeklärt sei, zu welchem Zeitpunkt die Schraubenmutter den Entscheid zur Tat gefällt habe. Dasjenige Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung oder die Staatsanwaltschaft könnten den Kernpunkt ans Bundesgericht weiterziehen.
Die Schraubenmutter beteuert solange bis heute ihre Unschuld. Ein konkreter Demonstration zum Besten von die Tat fehlt. Die Gerichte ernennen sich hinauf Indizien.
Rechtsmediziner stellten schweres Schädel-Hirn-Trauma starr
Am 1. Februar 2022 war für jener Kantonspolizei Hauptstadt der Schweiz von kurzer Dauer nachdem 19 Uhr ein Notruf komprimiert. Die Grossmutter des Mädchens meldete, dass sie dies Mädchen stark blutend im Wald gefunden habe. Denn die Rettungsdienste eintrafen, versuchten sie dies Kind ineffektiv zu revitalisieren.
Am Tag nachdem jener Tat wurde die Schraubenmutter des Kindes verhaftet. Ein zwölfjähriger Knabe, jener Schraubenmutter und Tochter von kurzer Dauer vor jener Tat gesehen hatte, wurde zum wichtigen Zeugen. Er hatte beobachtet, wie die beiden in Richtung Könizbergwald gingen. Die Staatsanwaltschaft glaubt ihm – und nicht den Postulieren jener Schraubenmutter, die behauptet, den ganzen Tag die Wohnung nicht verlassen zu nach sich ziehen. Ihr Mobiltelefon lag zwar während des Tatzeitpunktes in ihrer Wohnung. Doch die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sie dies mit Intention dort zurückgelassen hatte. Hinaus dem Handy lief den ganzen Nachmittag weit Musik. Am frühen Nachmittag wurde dies Handy noch regelmässig entsperrt. Zu dem Zeitpunkt, an dem Schraubenmutter und Tochter draussen gesichtet wurden, blieb dies Handy jedoch ungewöhnlich weit unangetastet.
Nahe dem Fundort fand die Polizei einst verschmelzen oben acht Kilogramm schweren Stein, den die Gerichte zum Besten von dies Korpus Delicti halten. An diesem Stein fanden die Kriminalbeamter Haare und Blutspuren, die vom Todesopfer stammen. Neben jener DNA des Kindes fanden sie einzig noch Spuren jener Schraubenmutter an dem Stein. Laut dem rechtsmedizinischen Autopsiebericht erlitt dies Todesopfer ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, dies «durch Gewalteinwirkung gegen den Kopf» verursacht wurde. Dasjenige rechtsmedizinische Institut hält es in der Tat zum Besten von möglich, dass dies Mädchen mit dem Stein und einem weiteren, unbekannten Gegenstand totgeschlagen wurde.
Eine Vielzahl an Indizien sprechen laut dem Berner Obergericht zum Besten von die Schraubenmutter qua Täterin. In Verbindung stehen die DNA-Spuren hinauf dem Stein, die Zeugenaussage des Knaben, dies Verhalten jener Schraubenmutter, qua sie die Tochter mit jener Grossmutter auffand. Dennoch nicht zuletzt, dass jener Tatort gleich für dem Versteck im Wald lag, dies Schraubenmutter und Tochter wenige Tage vor dem Mord angelegt hatten.
Die Schraubenmutter habe Schwierigkeiten mit ihrem Leben qua Alleinerziehende gehabt, insbesondere, wenn es um Beziehungen gegangen sei, erklärte die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag vor jener ersten Instanz. Zwar hätten Dritte sie durchaus qua fürsorgliche Schraubenmutter beschrieben. Doch die Tochter sei ihr im Weg gewesen. «Ihre Eigeninteressen überwogen.» Die Verteidigung hat laut Medienberichten angekündigt, gegen dies Urteil in Revision zu umziehen.