Peter Laueners E-Mail-Dienst-Verkehrswesen mit dem Ringier-Chef Marc Walder darf nicht ausgewertet werden. Dies Bundesgericht lässt den Einwand nicht gelten, Lauener habe während welcher Corona-Schlimmer Zustand die Medien instrumentalisiert.
Jener Kommunikationschef Peter Lauener (sinister) 2021 zusammen mit Ländervertretung Alain Berset gen dem Weg zu einer Medienkonferenz in Hauptstadt der Schweiz.
Fünf Jahre nachher Eruption von Covid-19 in welcher Schweiz hat dasjenige Bundesgericht – höchstens – zusammenführen Schlussstrich gezogen unter die Verhältnis um die Corona-Leaks aus dem Departement des damaligen Gesundheitsministers Alain Berset. Dessen Kommunikationschef Peter Lauener hatte sich in welcher heissen Winkel welcher Corona-Weltweite Seuche regelmässig mit Marc Walder ausgetauscht, dem obersten Chef des Zürcher Verlagshauses Ringier, dasjenige unter anderem den «Blick» herausgibt.
In Dutzenden von E-Mails erhielt Walder regelmässig vertrauliche Informationen aus Hauptstadt der Schweiz, oftmals noch vorher welcher Gesamtbundesrat informiert wurde.
«Hinreichender Verdächtigung»
Im vergangenen Jahr war dasjenige Berner Zwangsmassnahmengericht nachher Bewertung des E-Mail-Dienst-Verkehrs zum Schluss gekommen, gegen Peter Lauener liege ein «hinreichender Verdächtigung» welcher Amtsgeheimnisverletzung vor. Trotzdem lehnte welcher Einzelrichter dasjenige Gesuch welcher Bundesanwaltschaft ab, den E-Mail-Dienst-Verkehrswesen zwischen Lauener und Walder zu entsiegeln. Die Information blieben somit zu Händen die Ermittlungen nicht zugreifbar.
Jener Richter hatte seinen Entscheid mit dem journalistischen Quellenschutz begründet, welcher in welcher Strafprozessordnung festgehalten ist. Jener Quellenschutz schützt Medienschaffende davor, ihre Informanten im Vergleich zu den Strafverfolgungsbehörden preisgeben zu sollen.
Dies ist ein wichtiges Element zu Händen die Medienfreiheit, zufolge umfassend wird welcher Quellenschutz ausgelegt. Sowie ein Journalist im Spiel ist, darf welcher geschäftliche E-Mail-Dienst-Verkehrswesen von welcher Staatsanwaltschaft nicht ausgewertet werden – gleichwohl nicht gen welcher anderen Seite welcher Kommunikation, folglich beim Empfänger oder beim Absender einer E-Mail-Dienst.
Davon profitiert im vorliegenden Kasus Peter Lauener. Weil sich die mutmasslichen Amtsgeheimnisverletzungen aus dem E-Mail-Dienst-Verkehrswesen mit Marc Walder erschliessen, verhindert welcher Quellenschutz eine strafrechtliche Verfolgung. Dies hat dasjenige Bundesgericht in seinem Urteil bestätigt, dasjenige am Freitag veröffentlicht worden ist.
Es wies eine Klage welcher Bundesanwaltschaft gegen dasjenige erstinstanzliche Urteil ab. Andernfalls würde es den Medienschaffenden erschwert, ihre unentbehrliche Wächterfunktion wahrzunehmen, begründet dasjenige Bundesgericht sein Urteil.
«Pervertierung des Quellenschutzes»
Ebendiese weite Auslegung des Quellenschutzes geht selbst «Inside Paradeplatz» zu weit, dasjenige zig-mal von Insiderinformationen profitiert. Es handle sich um dasjenige «schrecklichste Urteil welcher Gegenwartsform», hatte dasjenige Onlineportal nachher dem Berner Urteil geschrieben, ja, es sei geradezu eine Pervertierung des Quellenschutzes.
Irgendwas weniger plakativ, handkehrum nicht weniger lichtvoll drückte sich die Bundesanwaltschaft in ihrer Klage gegen dasjenige erstinstanzliche Urteil aus. Sie machte geltend, im vorliegenden Kasus sei die Ernennung gen den Quellenschutz missbräuchlich: Es gehe nicht um die Entlarvung von Missständen, sondern um eine Instrumentalisierung welcher Medien und um eine Einflussnahme welcher obersten Exekutivbehörde welcher Eidgenossenschaft.
Dem widerspricht nun dasjenige Bundesgericht. Welches den Quellenschutz anbelangt, sei dasjenige musikalisches Thema nicht entscheidend, heisst es in welcher Urteilsbegründung. Medienschaffende seien darauf angewiesen, ihrem Informanten absolute Stillschweigen zusichern zu können. Dies Recht von Journalisten gen Zeugnisverweigerung gehe insofern dem Motivation welcher Strafverfolgung im Grunde vor.
Weiter führt dasjenige Bundesgericht aus, welcher Gesetzgeber – folglich dasjenige Parlament – gewichte dasjenige Vertrauensverhältnis zwischen Informanten und Medienschaffenden im Grunde höher qua dasjenige «Bedürfnis nachher Sachverhaltsaufklärung». Ausnahmen zu Händen solche rigide Software des Quellenschutzes sieht die Strafprozessordnung einzig zu Händen schwere Verbrechen vor.
Kommt es jetzt zur Stagnation des Verfahrens?
Welches dasjenige höchstrichterliche Urteil zu Händen die Strafuntersuchung gegen Peter Lauener bedeutet, ob es insbesondere zur Stagnation des Verfahrens führt, lässt die Bundesanwaltschaft vorderhand ungeschützt. Sie werde dasjenige Urteil eingehend untersuchen und darauf basierend mehr als die weiteren Schritte entscheiden, teilte sie gen Fragestellung mit.
Pro die Ermittlungen hatte die Bundesanwaltschaft einst Peter Marti qua Sonderermittler eingesetzt. Jener ehemalige Oberrichter aus dem Kanton Zürich geriet verschiedentlich in die Kritik. So hatte er gleichwohl jene E-Mails gesichtet, die ihm von den Providern rechtswidrig ausgehändigt worden waren. Vor zwei Jahren legte Marti sein Zunft nieder, seither liegt dasjenige hängige Strafverfahren gegen Peter Lauener im Kontext welcher Bundesanwaltschaft.
Es gäbe durchaus zusammenführen spannenden Herangehensweise, wie dasjenige Bedürfnis nachher Sachverhaltsaufklärung, wie es dasjenige Bundesgericht nennt, doch noch satt werden könnte: Im erstinstanzlichen Urteil des Zwangsmassnahmengerichts Hauptstadt der Schweiz war welcher inkriminierte E-Mail-Dienst-Verkehrswesen zwischen Peter Lauener und Marc Walder, welcher jetzt höchstrichterlich zum Tabu erklärt wurde, en détail wiedergegeben worden.
Zwar ist welcher Berner Gerichtsentscheid publik nicht zugänglich, doch die NZZ konnte ihn hineinsehen. «Vertraulich wenige Infos», schrieb Lauener zum Beispiel am 20. November 2020. «Die Gelder zu Händen den Vakzin sollten wir wohl erhalten. Wir unterzeichnen nächstens zusammenführen Vertrag mit Pfizer.»
Weiter geht aus dem referierten E-Mail-Dienst-Verkehrswesen hervor, wie Walder von Lauener stets mehr als die bevorstehenden Bundesratssitzungen gen dem Laufenden gehalten wurde. Sekundär die Medienmitteilungen aus dem Departement von Alain Berset wurden dem Vorsitzender des Vorstands von Ringier regelmässig vor allen anderen Medienschaffenden zugestellt.
Sekundär ohne Zugriff gen den geschützten E-Mail-Dienst-Verkehrswesen ist dessen Inhalt folglich veröffentlicht. Muss folglich mit dem Schlussstrich unter die Verhältnis um die Corona-Leaks zugewartet werden? Die Schlusswort welcher Bundesanwaltschaft wird es zeigen.
Urteil 7B_733/2024 des Bundesgerichts vom 31. 1. 2025.