Hinzu kam, dass jener Bordverweis erst drei Tage nachher dem Zwischenfall ganz und gar wurde, obwohl zwischenzeitlich schon ein anderer Port angelaufen worden war. Dass die beiden anderen Männer ebenfalls abreisen sollten, obwohl sie den Zeugenaussagen zufolge nur zusätzlich die Situation »schmunzelten«, habe ebenfalls zu jener Wettkampf beigetragen.
Dasjenige Tribunal sprach ihm nicht nur eine Erstattung des restlichen Reisepreises z. Hd. die nicht genutzten Tage in Höhe von gut 4300 Euro sowie jener Wert z. Hd. die Rückflüge und die Taxifahrt zum Flughafen in Höhe von kurz 1600 Euro zu. Sondern es entschied, dass dem Mann, jener die Reise z. Hd. sich und die beiden anderen Männer gebucht hatte, fernerhin eine Rückvergütung wegen vertaner Urlaubszeit in Höhe von kurz 3100 Euro zusteht. Er muss nachher dem Urteil deswegen nicht nur den Reisepreis erstattet bekommen, sondern fernerhin z. Hd. entgangene Urlaubsfreuden entschädigt werden.