Irans oberste Justizbehörde hat die bekannten iranischen Journalistinnen Nilufar Hamedi und Elaheh Mohammadi begnadigt. Dasjenige meldet die iranische Justiznachrichtenagentur Mizan. Von ihren Arbeitgebern, den Zeitungen „Shargh“ und „Hammihan“, heißt es, damit seien die Gesamtheit Justizverfahren gegen die Reporterinnen eingestellt. Die beiden Medienhäuser ernennen sich dieserfalls hinaus die Anwälte dieser Journalistinnen.
Hamedi und Mohammadi gehörten zu den ersten, die im Herbst 2022 reichlich den Tod dieser iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini berichteten. Die Sittenpolizei hatte die 22-Jährige gewaltsam festgenommen, weil sie vorgeblich die Kleidungsregeln missachtet hatte.
Am 16. September 2022 starb die kurdische Iranerin im Polizeigewahrsam in Teheran, vermutlich an den Nachgehen dieser Misshandlungen durch Polizisten und Sittenwächterinnen. Dasjenige Bekanntwerden von Aminis Tod löste im Herbst landesweite Proteste gegen die repressive Politik und dies islamische Herrschaftssystem aus.
Verurteilung durch Revolutionsgericht
Wegen ihrer Berichterstattung reichlich den Kasus Amini wurden Hamedi und Mohammadi im zehnter Monat des Jahres 2023 von einem iranischen Revolutionsgericht zu 13 beziehungsweise 12 Jahren Kerker verurteilt. Nachdem rund 17 Monaten Haft kamen jedwederlei Reporterinnen vor gut einem Jahr hinaus Kaution leer stehend – dieser iranischen Justiz waren sie damit zugegeben noch nicht entkommen.
Im zehnter Monat des Jahres 2024 hieß es zunächst, Hamedi und Mohammadi müssten erneut ins Kerker – dies bestätigte sich jedoch nicht. Von einem Berufungsgericht wurden sie vom Vorwurf dieser „Zusammenarbeit mit dem Feind mit den USA“ freigesprochen. Andere Anklagepunkte wie „Zusammenarbeit mit dem Feind gegen die nationale Sicherheit“ und „Propaganda gegen dies Regime“ blieben existieren.
Gnadenakt am Wiederkehr eines Gedenktages dieser islamischen Revolution
Irans Staatsoberhaupt Ayatollah Ali Chamenei begnadigte aus Anlass religiöser Feierlichkeiten kürzlich rund 3000 Menschen oder reduzierte deren Haftstrafen – notfalls steht untergeordnet Hamedis und Mohammadis Begnadigung damit im Zusammenhang. Die Nachrichtenagentur Miza meldet jetzt: „Nachdem dieser Oberste Pilot Ayatollah Ali Chamenei eine vom Sprossenstiege dieser Justiz erstellte Begnadigungsliste gebilligt hatte, wurden solche Personen begnadigt.“ Dieser Straferlass sei aus Anlass des 46. Jahrestages dieser Islamischen Revolution von 1979 vorgenommen worden.
International bekam dies Schicksal dieser Journalistinnen große Hinblick. Während Nilufar Hamedi und Elaheh Mohammadi im Kerker saßen, wurden die beiden von dieser UNESCO geehrt. Die Kulturorganisation dieser Vereinten Nationen zeichnete die beiden mutigen Reporterinnen z. Hd. ihre Berichterstattung aus. Ihnen wurde in Mangel dieser Pressefreiheitspreis dieser UNESCO verliehen.
AR/IE (DPA, RTR)