Entscheidend ist aus Sicht jener Verbraucherzentrale jedoch, dass die entsprechende Vertragsklausel zum Besten von ungültig erklärt wurde: »Wir sind rechtens, die Mitgliedsgebühr nachdem billigem Ermessen und sachdienlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien anzupassen«, lautete jener wesentliche Sprung in Amazons Vertragsbedingungen. Zu den »objektiven Kriterien« sollten laut Klausel unter anderem die Inflation und Steuererhöhungen zählen.
Amazon sieht sich weiterhin im Recht: »Wir nach sich ziehen Kund:medial transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts extra die Änderungen jener Prime-Mitgliedsgebühr informiert«, erklärt eine Unternehmenssprecherin. Kundinnen und Kunden hätten dasjenige Recht, jederzeit ihre Prime-Mitgliedschaft zu weggehen; Amazon habe wiederholt klare Informationen dazu zur Verfügung gestellt. »Wir werden dasjenige Urteil gründlich prüfen und ggf. weitere rechtliche Schritte furnieren.«