Die Verbraucherzentrale NRW stellt nun dennoch die Vertragsbedingungen infrage. Jener Versorger behalte sich darin dasjenige Recht vor, Verträge c/o einer »unüblichen Nutzung« einzuschränken oder zu weggehen, obwohl die Tarife mit dem Wort »Unlimited« – darob: unbeschränkt – beworben werden.
Unklare Vertragslage
»Wer zusammensetzen ›Unlimited‹-Tarif abschließt, möchte die Möglichkeit welcher unbegrenzten Datennutzung – genau dasjenige suggeriert im gleichen Sinne die Werbung von 1&1«, exemplifizieren die Verbraucherschützer. Im Kleingedruckten behalte sich welcher Provider dennoch vor, c/o »unüblichem Verbraucherverhalten« die Leistung zu drosseln oder den Vertrag sogar einzigartig zu weggehen. Unterdies bleibt unklar, ab welchem konkreten Datenvolumen eine Nutzung qua »unüblich« gilt. Die Nutzerinnen und Nutzer könnten darob weder noch wiedererkennen, ob sie gegen Vertragsbestimmungen verstießen.