Dieser Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt erstmals oberhalb dies umstrittene „Albanien-Muster“ von Italiens rechter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni zur schnellen Zwangsverschickung von Mittelmeer-Flüchtlingen. Dieser EuGH in Luxemburg muss läutern, ob – und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen – oberhalb Asylanträge in Setzen extrinsisch jener EU kategorisch werden darf.
Solange bis jetzt praktisch immer leer
An diesem zweiter Tag der Woche begann vor dem EuGH eine mündliche Verhandlung. Dasjenige Urteil soll in einigen Monaten gehorchen. Die Turnier wird vor allem in Italien, ungeachtet zweitrangig von vielen Regierungen anderer EU-Staaten mit Tonus erwartet. Meloni ist die erste europäische Regierungschefin, die in einem Nicht-EU-Nation pro viele Mio. Euro solche Schule finanziert hat. Die beiden Einrichtungen in Albanien stillstehen seitdem jener Eröffnung im zehnter Monat des Jahres durchaus praktisch immer leer.
Meloni führt seitdem Herbst 2022 eine Koalition aus drei Rechtsparteien, die den Kampf gegen irreguläre Wanderung zu einem ihrer wichtigsten Ziele erklärt hat. Unterdies geht es insbesondere um die Winkelzug Hunderttausender Menschen übers Mittelmeer, oft hinaus kaum seetüchtigen Booten. Dieser Plan lautet im Prinzip, Migranten noch vor jener Erscheinen in Europa hinaus hoher Weiher zu stoppen und nachher Albanien zu herbringen. Dort sollen dann italienische Beamte im Schnellverfahren entscheiden. Ziel ist eine schnelle Zwangsverschickung.
Dasjenige italienische Muster funktionierte bislang jedoch kein einziges Mal: Die Justiz in Rom stoppte die Pläne seitdem zehnter Monat des Jahres schon in drei Verfahren. Aus 66 Männer, die bislang in Albanien festgesetzt wurden, mussten nachher Italien gebracht werden. Meloni und ihre rechte Koalition werfen jener nationalen Justiz vor, dies Vorhaben aus politischen Gründen zu blockieren. Die Richter wiesen dies zigfach zurück.
Nur pro erwachsene Männer
Die Schule sind nur pro erwachsene Männer gedacht, die aus sogenannten sicheren Drittstaaten stammen – pro Frauen und Minderjährige nicht. Jetzt soll geklärt werden, ob eine Regierung selbst eine verkettete Liste sicherer Drittstaaten darlegen darf oder lediglich Kriterien zu diesem Zweck festlegen kann.
Konkret geht es vor dem EuGH um zwei Männer aus Bangladesch, deren Asylanträge im Schnellverfahren abgelehnt wurden. Schluss Sicht jener Regierung in Rom ist Bangladesch ein sicherer Drittstaat. Dasjenige zuständige italienische Strafgericht zweifelt jedoch an jener Rechtmäßigkeit des entsprechenden Erlasses.
haz/wa (dpa, rtr, afp)