Hautfarbe, Herkunft oder Kamerad: Phenotyping gilt denn eine jener grossen Neuerungen zu Gunsten von die Polizeiarbeit. Doch wie viel bringt es?
Die Kriminalbeamter können DNA-Spuren seit dieser Zeit warme Jahreszeit 2023 uff Merkmale wie Augenfarbe oder Herkunft auswerten.
Es ist Herbst 2021, denn Justizministerin Karin Kellerspeicher-Sutter in den Ständerat tritt und jenseits den Mord an einer Psychoanalytikerin im Zürcher Seefeld und jenen an einem Ehepaar im bernischen Laupen spricht. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich eine jener aufwendigsten Ermittlungen jener Schweizer Kriminalgeschichte in einer Sackgasse.
Es sind zwei Tötungsdelikte, die so viele Rätsel aufhören wie selten ein Kriminalfall.
Am 15. zwölfter Monat des Jahres 2010 war im Zürcher Seefeld eine Psychoanalytikerin erstochen aufgefunden geworden, fünf Jahre später ermordete der gerne Süßigkeiten isst in jener Berner Gemeinschaft Laupen ein Ehepaar uff brutale Weise. Den Fahndern fiel sofort ein unheimliches Detail uff: Beiderartig Taten ereigneten sich an einem 15. zwölfter Monat des Jahres.
Und beiderartig Male fand sich die DNA jener gleichen Person am Tatort. Sie stammte von einem Mann. Doch sie war in keiner Datensammlung zu finden.
«Wer ist jener Mystery-Mörder?», fragte jener «Blick». Und die Tamedia-Zeitungen schrieben: «Die Polizei tappt im Dunkeln.»
Doch Bundesrätin Karin Kellerspeicher-Sutter hat Hoffnung: dies Phenotyping von DNA-Proben. Kriminalbeamter können damit mit von Lebenssaft, Sperma oder anderen Spuren am Tatort Eine Behauptung aufstellen jenseits Wolle-, Augen- und Hautfarbe sowie Kamerad und zur Herkunft einer Person zeugen.
Im warme Jahreszeit 2023 ist es so weit: Dies Phenotyping wird in jener Schweiz zugelassen. «Ein Postmeilensäule zu Gunsten von die Strafverfolgung», hält jener Kommiss weiland in einer Mitteilung wacker.
Doch den Perforation im Kernpunkt Seefeld wird die Methode nicht einfahren. Und es stellt sich die Frage: Zu welcher Zeit ist Phenotyping gar sinnvoll?
Ein brutaler Vergewaltigungsfall und ein unbekannter Leichnam
Seitdem 19 Monaten ist dies Phenotyping in jener Schweiz erlaubt. Früher hat jener Kommiss dies revidierte DNA-Profil-Richtlinie in Macht gesetzt. Nun zeigt sich: Die Methode kommt in jener Schweiz erst selten zur Gebrauch. Von den fünf Laboren, die ein Phenotyping tun die Erlaubnis haben, nach sich ziehen erst zwei Aufträge von Staatsanwaltschaften erhalten. Es handelt sich um die rechtsmedizinischen Institute in Lausanne und Zürich.
Schweizweit fünf Mal ist Genmaterial eines mutmasslichen Täters bisher uff Merkmale wie Pelle- und Augenfarbe untersucht worden.
Einer jener Fälle: jener Vergewaltigungsfall von Emmen, einer jener bekanntesten Cold Cases des Landes.
Eine 26-jährige Nullipara war im warme Jahreszeit 2015 an jener Reuss von einem Unbekannten vom Fahrrad gerissen und gewaltsam vergewaltigt worden. Nicht nur die psychischen Hinterher gehen zu Gunsten von dies Todesopfer des Verbrechens waren tragisch, wenn schon die physischen: Die Nullipara wurde unter dem Offensive schwergewichtig zerschunden und musste notfallmässig operiert werden. Wenige Tage später wurde lichtvoll, dass sie vom Schlund an herunter querschnittgelähmt bleibt.
Monatelang ging die Luzerner Polizei nachdem jener brutalen Tat Hinweisen nachdem, verfolgte Daten des Opfers nachdem, wertete Handydaten aus und bot jenseits 300 Männer zu einem Massen-Gentest uff. Denn die Kriminalbeamter fanden die DNA des brutalen Vergewaltigers, doch vereinen Treffer gab es trotz aufwendiger Untersuchung nicht: Dieser Täter blieb ein Phantom. 2018 wurde dies Verfahren vorläufig uff Eiscreme gelegt.
Im warme Jahreszeit 2023, von kurzer Dauer nachdem jener Kommiss dies Phenotyping zugelassen hatte, rollten die Luzerner Kriminalbeamter den Kernpunkt nochmals neu uff. Ob die Berechnung uff Wolle-, Augen- und Hautfarbe neue Hinweise uff den Täter sicher hat, darüber wollen die Strafverfolgungsbehörden keine Daten zeugen. Lichtvoll scheint insoweit bloss: Den erhofften Perforation dürfte dies Phenotyping bisher nicht gebracht nach sich ziehen.
In welchen weiteren Fällen ein Phenotyping zur Gebrauch gekommen ist, dazu verschenken sich die Ermittlungsbehörden zugeknöpft. Die Zürcher Staatsanwaltschaft etwa schreibt uff Antragstellung, man erteile keine Auskünfte darüber, in welchen Strafuntersuchungen welche konkreten Untersuchungsmassnahmen zum Kapitaleinsatz gelangt seien.
Neben dem Vergewaltigungsfall von Emmen ist insoweit einzig prominent, dass es in einem anderen Kernpunkt um die Identifizierung einer solange bis dorthin unbekannten sterbliche Überreste mittels jener neuen Methode ging.
Hilfreich, wenn die Standardmethoden nichts einfahren
Cordula Haas ist Abteilungsleiterin Forensische Vererbungslehre am Institut zu Gunsten von Rechtsmedizin an jener Universität Zürich. Haas beschäftigt sich seit dieser Zeit Jahren mit jener Schlussbemerkung von DNA. Vier jener fünf bisher in jener Schweiz durchgeführten Phänotypisierungen sind an ihrem Institut gemacht worden.
Haas sagt: «Die Phänotypisierung kann dann hilfreich sein, wenn Kriminalbeamter mit ihren Standardmethoden nicht mehr weiterkommen.» Dazu müsse schon genügend Spurenmaterial zur Verfügung stillstehen, dies zudem nicht mit dem anderer Personen vermischt sein dürfe.
Haas erwähnt den Mordfall Vaatstra. Die 16-jährige Niederländerin Marianne Vaatstra war 1999 im friesischen Kollum nachts uff dem Nachhauseweg gewaltsam vom Fahrrad gerissen und vergewaltigt worden, im Voraus ihr jener Täter die Kehle durchschnitt. Weil sich beim Tatort ein Asylzentrum befand, gerieten rasch Flüchtlinge ins Visier. Es kam zu ausländerfeindlichen Hereinrufen, die Polizei stand unter massivem Komprimierung.
In jener aufgeheizten Stimmung griffen die Kriminalbeamter zu einer Methode, die in Europa weiland noch nie angewendet wurde und verboten war: Sie untersuchten die DNA uff die Geburt des Trägers. Dies Ergebnis war eine Knalleffekt: Die Schlussbemerkung zeigte, dass jener mutmassliche Täter nordwesteuropäischer Geburt gewesen sein muss. Schliesslich führten die Ermittlungen zu einem 45-jährigen friesischen Bauern.
Cordula Haas hebt die Möglichkeiten des Phenotypings hervor. Mithilfe des Phenotypings lasse sich ein Täterkreis kürzen oder wie im Kernpunkt Vaatstra ausschliessen. «Dies Ergebnis ist umso hilfreicher zu Gunsten von eine Retrieval, je mehr sich jener Ring jener Tatverdächtigen kürzen lässt. Die Verknüpfung blaue Augenfarbe und braune Haare ist zum Beispiel weltweit nicht sehr oft.» Dies erhöhe die Möglichkeit, vereinen Tatverdächtigen zu finden. «Nachweisen muss man eine Tat jedoch mit dem herkömmlichen DNA-Profil.»
Künftig könnten noch weitere Merkmale dazukommen. Ein Fahndungsbild, erstellt aus den DNA-Proben einer unbekannten Person: Dies hält Cordula Haas insoweit zu Gunsten von realistisch. «Jedes zusätzliche Merkmal trägt zum Gesamtbild unter. Es gibt jedoch komplexe Merkmale, etwa die Grösse einer Person, die schwierig vorherzusagen ist, da sehr viele Gene dazu hinzufügen.»
Z. Hd. sehr erfolgversprechend hält sie die genetische Genealogie. Man versucht damit Tätern uff die Spur zu kommen, während man die DNA mit genetischen Informationen von Stammbaum-Datenbanken vergleicht. Haas sagt: «Je mehr Personen in solchen Datenbanken sind, umso höher ist die Möglichkeit, uff verwandtschaftliche Beziehungen eines Täters zu stossen.»
Dieser Unglaube im Gegensatz zu Phenotyping bleibt vorhanden
Doch wenn schon 19 Monate nachdem Zulassung des Phenotypings weckt die Methode Unglaube, vor allem in linken Umwälzen. In Zürich hat jener Stadtrat kürzlich kritische Fragen von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten jener SP und jener AL beantworten sollen. In ihrer schriftlichen Antragstellung liessen die Volksvertreter durchblicken, welches sie von jener Methode halten: nichts.
DNA-Phänotypisierungen seien nur dann hilfreich, wenn sie uff Verwandtschaft von Minderheiten hinwiesen. «Ihre Ergebnisse – ein äusserst grober Steckbrief – sind jedoch synchron so ungenau, dass Bevölkerungsgruppen mit den gleichen Merkmalen denn Ganzes unter Verdächtigung geraten», hielten die Gemeinderäte wacker.
Die Befürchtung jener linken Kritiker: ein legalisiertes Racial Profiling. Dies Phenotyping trage dazu unter, rassistische Vorurteile jenseits Kriminalitätsrate zu verstärken.
Zu den Skeptikern zählt wenn schon jener Zürcher Anwalt Stephan Bernard. Solange bis jetzt sei es zwar nicht zum befürchteten Dammbruch gekommen, sagt er. Doch sei nicht sicher, dass dies Musikinstrument wenn schon künftig nur unter wenigen gravierenden Einzelfällen eingesetzt werde. Dies zeige ohne Rest durch zwei teilbar jener Umgang mit DNA-Profilen. Finale jener achtziger Jahre sei noch argumentiert worden, man werde sie nur unter Kapitalverbrechen einsetzen.
Doch heute sehe es ganz zwei Paar Schuhe aus: «Inzwischen werden DNA-Profile teilweise selbst unter Bagatelldelikten erstellt. Weshalb sollte dies beim Phenotyping nicht wenn schon vorbeigehen?», fragt Bernard. Zumal es dem Kommiss erlaubt sei, dies Richtlinie uff dem Verordnungsweg an neue Entwicklungen anzupassen. «Dieser sowieso schon gläserne Staatsbürger – er wird noch ein kleinster Teil gläserner.»
Wie wichtig die DNA unter Ermittlungen geworden ist, zeigen die Zahlen des Bundesamts zu Gunsten von Polizei (Fedpol). Laut diesen wurden 2023 in jener DNA-Profil-Datensammlung Codis einzig rund 9300 Personenprofile und 15 000 Tatortspuren registriert.
Ein Perforation ohne Phenotyping
Wie unter den Tötungsdelikten im Zürcher Seefeld und im bernischen Laupen jeglicher Spuren im Nichts verlaufen, diskutieren die Kriminalbeamter, dies Phenotyping anzuwenden – in jener Hoffnung uff neue Ansätze und Hinweise. Doch dann kommt es zwei Paar Schuhe: Ein halbes Jahr nachdem jener Zulassung jener Methode erfolgt am 29. Januar 2024 jener ersehnte Perforation. In Genf nehmen die Kriminalbeamter vereinen 45-jährigen Spanier unter jener Einreise in die Schweiz wacker.
Welches jener entscheidende Zeiger war, jener zum Täter führte, dazu macht die Staatsanwaltschaft keine Daten. Bisher kommuniziert wurde einzig: «Die umfangreichen Ermittlungen führten zu einer Person, die vereinen Bezug zu beiden Tatorten aufwies.» Die DNA, die man dem Mann habe an Gewicht verlieren können, habe den gesicherten Spuren jener beiden Tötungsdelikte zugeordnet werden können.
Sicher ist obendrein, dass jener Spanier zu den Zeitpunkten jener Gewalttaten im jeweiligen Kanton wohnhaft war. Dieser zu Gunsten von die Untersuchung verantwortliche Staatsanwalt Matthias Stammbach sagte insoweit im Gegensatz zu jener NZZ: «Wir umziehen davon aus, dass jener Tatverdächtige die Todesopfer kannte.» Zusammenführen Bezug zwischen den Opfern habe es jedoch nicht gegeben.
Doch dies Phenotyping spielte am Finale unter den Ermittlungen zu den Tötungsdelikten in Laupen und Zürich keine Rolle. Es sei in keiner Winkel jener Ermittlungen zur Gebrauch gekommen, sagt Stammbach.
Dieser mutmassliche Täter sitzt inzwischen seit dieser Zeit jenseits einem Jahr in Untersuchungshaft. Ist er geständig? Warum hat er getötet? Und: War es ein Zufall, dass die zweite Gewalttat exakt fünf Jahre nachdem jener ersten verübt wurde? Darüber macht die Staatsanwaltschaft solange bis jetzt keine Daten. In dem Kernpunkt sind noch viele Rätsel zu trennen.