Dem Länderkammer geht die KI-Regulierung welcher Europäischen Union zu weit. Doch für jedes viele Schweizer Produkte wird welcher Marktzugang in welcher EU uff dem jetzigen Niveau nur möglich bleiben, wenn Hauptstadt der Schweiz sich an die EU-Reglementieren anlehnt.
KI-Systeme werden künftig in viele Produkte einfliessen.
Die Schweiz bindet sich an zusammenführen Verlierer, welcher nur im Schubfach Überregulierung Weltklasse ist: Dies ist eine Kernkritik von Gegnern des Vertrags EU-Schweiz zu den Grundregeln welcher künftigen Wirtschaftsbeziehungen.
Jener starke Regulierungsreflex in Hauptstadt von Belgien bremst vor allem den Enthusiasmus in Schweizer Unternehmenskreisen für jedes den neuen Vertrag. Und dies, obwohl welcher Vertrag im Prinzip eine bessere Sicherung des Marktzugangs in welcher EU und damit eine stärkere Wirtschaftsentwicklung verspricht. Zu den jüngsten Illustrationen welcher Brüsseler Regulierungslust zählt die EU-Verordnung von 2024 zum Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI). Technisch federführend in welcher KI sind vor allem die US-Amerikaner und die Chinesen, doch die Europäer sehen sich wenigstens denn Pioniere in welcher Regulierung dieser Technologie.
Die EU-Definition von KI ist wenig volksnah. Vereinfacht gesagt: KI-Systeme sind Computerprogramme/Maschinen, die Aufgaben trennen, welche früher menschliche Intelligenz erforderten – wie zum Exempel Texte schreiben, Warenmuster wiedererkennen und Entscheidungen treffen. Die (potenziellen) Anwendungsgebiete von KI-Systemen möglich sein schepp durch jeder Wirtschaftssektoren – von selbstfahrenden Rasenmähern und Autos extra juristische Analysen und die Medikamentenforschung solange bis zu Personalmanagement und Waffensteuerungen.
NID Nid Giponds
Jener Länderkammer hat vergangene Woche beschlossen, dass er zurzeit nicht welcher Brüsseler KI-Regulierung nacheifern will. Die Schweiz soll sich vorerst darauf einschränken, die Rechtsgrundlagen für jedes die Entgegennahme welcher KI-Konvention des Europarats zu schaffen. Solche Konvention enthält allgemeine Grundsätze für jedes die beteiligten Staaten, namentlich zu Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit im Zusammenhang mit KI.
Die EU-Verordnung umfasst dagegen gerade heraus anwendbare und detailliertere Vorschriften für jedes Lieferant und Betreiber von KI-Systemen, unterteilt in vier Risikostufen und garniert mit Bussenandrohungen. Die Auflagen im Rahmen KI-Systemen mit hohen Risiken von Interesse sein für unter anderem Risikoeinschätzung und -minderung, Datenqualität, Nachvollziehbarkeit welcher Ergebnisse, Informations- und Dokumentationspflichten.
Jener KI-Strecke des Bundesrats steht potenziell im Konflikt mit welcher Vorhaben, dies Niveau des derzeitigen Marktzugangs in welcher EU zu halten. Zum Vertragspaket Schweiz-EU welcher Bilateralen I zählt nebst welcher Personenfreizügigkeit unter anderem gleichwohl dies Vertrag für jedes gegenseitige Produktzertifizierungen. Danksagung diesem Vertrag nach sich ziehen die betroffenen Industriesektoren zusammenführen erleichterten Zugang zum Markt des Vertragspartners. Doch ändert die EU relevante Bestimmungen für jedes die abgedeckten Produktegruppen, muss die Schweiz nachziehen, damit ihre Reglementieren von welcher EU weiterhin denn gleichwertig bewiesen sind und so nachdem wie vor keine zusätzliche EU-Zertifizierung für jedes Schweizer Produkte nötig ist.
Weite Trauer
Hinwieder die EU verweigert seither 2021 die Aktualisierung von Gleichwertigkeits-Anerkennungen, solange bis welcher ausgehandelte Vertrag extra die künftigen Grundregeln welcher bilateralen Verhältnis determiniert ist. Ein erstes Todesopfer war die Schweizer Medizintechnikbranche. Betroffene Firmen mussten denn Folge welcher EU-Weigerung ihre Produkte von einer EU-Stelle zertifizieren lassen, zusammenführen Bevollmächtigten mit Siedlung in welcher EU in die Pflicht nehmen und die betroffenen Produkte speziell etikettieren. Dies war nicht welcher Untergang welcher Firmen, dessen ungeachtet es brachte spürbare Zusatzkosten.
Dies Vertrag zur gegenseitigen Befolgung von Produktzertifizierungen deckt zwanzig Produktegruppen ab. Zwölf von diesen sind laut den Analysen welcher Bundesverwaltung potenziell stark betroffen von welcher KI-Verordnung welcher EU, weil sie für jedes die Applikation von KI-Systemen mit mutmasslich hohen Risiken infrage kommen. Zu diesen Produktegruppen zählen gemäss Verwaltungspapieren unter anderem Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen, Spielzeuge, Medizinprodukte, Druckgeräte, Telekommunikationsgeräte, Aufzüge und Seilbahnen.
Will die Schweiz für jedes jene Produktegruppen gleichwohl in Zukunft den erleichterten EU-Marktzugang behalten oder (wie im Sachverhalt welcher Medizinprodukte) wieder bekommen, sind laut den Schweizer Analysen zwei Bedingungen zu gerecht werden: Die Schweiz muss ihre Produktevorschriften mit jenen welcher KI-Verordnung welcher EU «harmonisieren», und es braucht eine Aktualisierung des bilateralen Abkommens zur gegenseitigen Befolgung welcher Produktzertifizierungen – zu welchem Zweck gemäss EU die Akzeptierung des ausgehandelten Grundsatzvertrags Schweiz-EU unerlässlich ist.
Abwägung «im Einzelfall»
Voneinander abweichend gesagt: Um den erleichterten Marktzugang zu sichern, müsste die Schweizer KI-Regulierung künftig weiter möglich sein, denn es welcher Länderkammer derzeit möchte. Welches ist wichtiger – erleichterter Marktzugang oder die Vermeidung von Überregulierung? «Die Abwägung ist im Einzelfall zu zeugen», sagt Stefan Brupbacher, Rektor von Swissmem, dem Branchenverband welcher Maschinen- und Metallindustrie. Laut seiner Durchschau sollte dies grundsätzliche Ziel welcher Schweiz sein, «dass ihre Regulierung von welcher EU denn gleichwertig bewiesen wird». Dieserfalls sei möglichst pragmatisch vorzugehen. «Die Schweiz könnte im Rahmen einzelnen Produktegruppen uff die Aktualisierung des bilateralen Abkommens verzichten, wenn dort die EU-Regulierung aus Schweizer Sicht zu weit geht.»
Jener Länderkammer hat sich in dieser Frage noch nicht festgesetzt. Wirtschafts- und Bundesvertreter exponieren, dass im Rahmen welcher Brüsseler KI-Regulierung und deren Umsetzung in den Mitgliedländern noch manche Fragen ungeschützt seien. Dies spreche für jedes eine Politik des «Wartens und Schauens» in welcher Schweiz.
Schweizer Firmen mit erheblicher Marktpräsenz in welcher EU werden wie in anderen Regulierungsbereichen ohnehin nicht um die neuen EU-Vorgaben herumkommen. Denn die KI-Verordnung welcher EU gilt gleichwohl für jedes Lieferant im EU-Markt aus Drittstaaten. Befragte Wirtschaftsvertreter mutmassen indes, dass die Konfiguration betroffener Firmen an die EU-Marktregeln zu weniger Zusatzaufwand in welcher Schweiz zur Folge haben dürfte denn eine generelle Entgegennahme welcher Brüsseler KI-Verordnung durch die Schweiz.