Eine Volksinitiative will Suizidhilfe sogar in Strafanstalten zuteil werden lassen. Dies geht welcher Regierung zu weit. Somit hat sie verdongeln Gegenvorschlag ausgearbeitet, welcher Alters- und Pflegeheime verpflichtet, den assistierten Suizid zu erlauben.
Ein Sterbezimmer, in dem Menschen in den Tod begleitet werden. Eine Volksinitiative will, dass assistierter Suizid genauso in Spitälern oder Gefängnissen möglich wird.
Wenn es um Sterbehilfe geht, werden die Diskussionen schnell emotional. Homolog ist es, wenn es um Unabhängigkeit geht. Kommt sowohl als auch zusammen, kann dasjenige in Diktatur-Vorwürfen münden.
So geschehen im Zürcher Kantonsrat vor drei Jahren, wie dieser darüber entscheiden musste, ob Alters- und Pflegeheime dazu verpflichtet werden, Bewohnern verdongeln assistierten Suizid zu zuteil werden lassen.
Solange bis ebenhin ist es so, dass nicht die Gesamtheit Zürcher Heime Sterbehilfeorganisationen den Zutritt gewähren. Zu Händen verdongeln assistierten Suizid sollen die Bewohner in diesem Kernpunkt dasjenige Heim zum Sterben verlassen.
Hier bekommen Sie Hilfe:
Wenn Sie selbst Suizidgedanken nach sich ziehen oder jemanden Kontakt haben, welcher Unterstützung gewünscht, wenden Sie sich bitte sehr an die Consultant welcher Dargebotenen Hand. Sie können solche vertraulich und rund um die Uhr telefonisch unter welcher Nummer 143 glücken. Spezielle Hilfe für jedes Kinder und Jugendliche gibt es unter welcher Nummer 147.
Es sei ein Unding, fand die links, wenn schwerkranke Menschen von kurzer Dauer vor ihrem Tod noch ihr gewohntes Umfeld verlassen müssten. Damit würden die Freiheitsrechte willkürlich eingeschränkt. Zumal welcher assistierte Suizid hierzulande erlaubt sei.
Die Bürgerlichen sahen dagegen verdongeln unverhältnismässigen medizinischer Eingriff in die Unternehmenskultur welcher Heime. Welches sei mit einem Heim, hinterm eine religiöse Trägerschaft stehe, welche Sterbehilfe ablehne? Müsse dieses sogar gezwungen werden, verdongeln assistierten Suizid zu erlauben? Und widerspreche dies nicht sogar welcher Religionsfreiheit?
Am Finale kam ein Entscheid hiermit hervor, welcher sowohl ethische wie finanzielle Fragen zu berücksichtigen schien. Heime, die von Zürcher Gemeinden geführt oder betraut sind, wurden gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Bewohnern Sterbehilfe in ihren Räumen zu zuteil werden lassen. Private Heime ohne verdongeln sogenannten Leistungsauftrag einer Gemeinschaft sind davon ausgenommen.
Damit schien ein Kompromiss gefunden. Laut einer Umfrage des Heimverbands Curaviva lassen 75 von Hundert welcher Zürcher Heime Sterbehilfe zu. Es sieht so aus aus diesem Grund für jedes Personen, die solche in Anspruch nehmen wollen, genügend Sortiment zu verschenken. Die Einstellung gilt seitdem dem 1. Juli 2023.
Rickli spricht von «irreführendem Titel»
Demgegenüber damit war dasjenige Themenkreis noch nicht vom Tisch. Denn ein Komitee, unterstützt von den Sterbehilfeorganisationen Exit und Dignitas, sah dasjenige Dilemma weiter gegeben. Ihr Grund: Jede Vorrichtung, die eine Service erbringe, für jedes die in irgendjemand Form finanzielle Mittel vom Staat flössen, stehe in welcher Pflicht, «die Grundfreiheiten und Menschenrechte zu respektieren».
Dies Komitee sammelte reichlich 13 000 Unterschriften, die Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende genauso in Alters- und Pflegeheimen» kam zustande. Die Initiative ist weiter gefasst, wie welcher Titel vermuten lässt. Laut Gesetzesänderungsvorschlag kann die Sterbehilfe neben privaten Heimen aufwärts weitere Institutionen ausgeweitet werden: etwa aufwärts Spitäler einschliesslich psychiatrischer Einrichtungen, aufwärts ambulante Institutionen, und sogar in Strafanstalten soll Suizidhilfe möglich werden.
Am Freitag reagierte welcher Zürcher Regierungsrat aufwärts dasjenige Volksbegehren. Er lehnt dieses ab. «Es ist ein irreführender Titel», sagt die Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli zur NZZ. Die Initiative gehe klar weiter und hätte grosse Auswirkungen. «Sie ist mit dem Grundauftrag welcher meisten Institutionen schlicht nicht vereinbar.»
Jener Regierungsrat begründet seine Verweigerung mit konkreten Beispielen. So würden etwa die Spitäler nicht primär Personen am Lebensende betreuen. Vielmehr gehe es dort drum, die Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Ermöglichung des assistierten Suizids könne im Widerspruch zu Palliative Care, zur medizinischen Betreuung am Lebensende, stillstehen. Zudem könnten sich ältere Patienten unter Verdichtung gesetzt wahrnehmen, Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen, um Clan oder dasjenige Gesundheitswesen nicht zu Rechnung senden.
Noch grössere Risiken sieht welcher Regierungsrat nebst psychiatrischen Einrichtungen. Die Patienten dort seien tendenziell suizidgefährdeter, deren Urteilsfähigkeit sei wohl situativ sehr unterschiedlich. Gefängnisse schliesslich seien sowieso keine Orte, wo sich mehrheitlich Personen am Lebensende Einhalt gebieten würden. Jener Staat habe hier zudem eine besondere Schutzpflicht, die flach ohne Rest durch zwei teilbar genauso Suizide verhindern solle.
Zu Händen die Gesundheitsdirektorin steht unverzagt: Die Initiative könne man nicht ohne Gegenvorschlag präsentieren. Verdongeln solchen Gegenvorschlag bringt welcher Regierungsrat nun ins Spiel: Neu sollen die Gesamtheit Alters- und Pflegeheime dazu verpflichtet werden, Bewohnern verdongeln assistierten Suizid zu zuteil werden lassen. Mitgemeint sind damit genauso die privaten Einrichtungen, die bisher unbesetzt von Verpflichtungen waren.
Damit unterstütze man dasjenige Hauptanliegen welcher Volksinitiative, dasjenige Selbstbestimmungsrecht welcher Heimbewohner reichlich die Selbstgesetzgebung welcher Heime zu stellen, argumentiert welcher Regierungsrat. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit welcher Heime werde in Folge dessen nicht unverhältnismässig eingeschränkt: «Da solche nicht quirlig am assistierten Suizid mitwirken, sondern lediglich externen Organisationen den Zutritt zuteil werden lassen oder ihn tolerieren sollen.»
Ein Sinneswandel. Bisher sprach sich die Gesundheitsdirektion hierfür aus, dass Heime in ihren Leitbildern und aufwärts ihrer Website lukulent kommunizieren, ob sie den begleiteten Suizid in ihren Räumlichkeiten erlauben oder nicht und wie sie mit diesem Themenkreis umgehen. So könne man diesen wichtigen Zähler schon vor Eintritt ins Heim berücksichtigen.
Eine Umfrage nebst Heimen hat laut Rickli wohl sicher, dass die Thematik sowie die Handhabe in vielen Heimen nicht transparent oder nicht hinlänglich dokumentiert wird.
Ihr sei intellektuell, dass manche private Heime nun keine Freude hätten. Es sei ein Stück weit ein medizinischer Eingriff in deren Wirtschafts- und Glaubensfreiheit. Demgegenüber dieser sei gerechtfertigt, weil welcher Entscheid von den Bewohnern gefällt werde und nicht von den Institutionen. Sie denke hiermit genauso an Fälle, nebst denen sich Bewohner am Finale doch noch für jedes verdongeln assistierten Suizid entschlossen hätten.
Unmenschliche Situationen mit Schwerstkranken
Brigitte Röösli, Mitglied des Initiativkomitees und SP-Kantonsrätin, sagt: «Uff mich wirkt es so, wie ob welcher Regierungsrat die Initiative zu spitzfindig interpretiert.» Linie in ambulanten Institutionen wie Hausarztpraxen oder Tageskliniken, die laut dem Regierungsrat von welcher Initiative genauso betroffen seien, sei die Suizidhilfe nicht vorgesehen. Deren Gast seien ja noch mobil.
Die Grundidee ist laut Röösli vielmehr, dass Sterbehilfe dort ermöglicht werde, wo die Menschen Tag und Nacht ewig lebten. Dazu zählen für jedes sie genauso Spitäler und Gefängnisse. Linie Letztere würden je länger, je mehr Bereiche zu Altersheimen zulegen. Röösli sagt: «Wenn Suizidhilfe dort nicht möglich ist, wird den Menschen dasjenige Selbstbestimmungsrecht verwehrt.»
Im gleichen Sinne die Sterbehilfeorganisation Exit ist nicht zufrieden mit dem Gegenvorschlag welcher Regierung. Sie wirft dem Regierungsrat vor, er wolle transportunfähigen Patienten in Zürcher Spitälern «dasjenige selbstbestimmte Sterben genauso in Zukunft aufwärts unmenschliche Stil und Weise verwehren». Dies führe zu unmenschlichen Situationen, wenn Schwerstkranke unter Weh tun gezwungen würden, an Orte zu pendeln, an denen ihnen ihr Recht nicht verwehrt werde.
Die Argumente des Regierungsrates bezeichnet Exit wie seitdem Jahrzehnten widerlegt. Die Palliative Care verstehe dasjenige selbstbestimmte Sterben wie eine Andere, und genauso welcher Schutzmechanismus von Patienten sei überall im Kanton Zürich gewährt. Man zähle darauf, dass «welcher unrechtmässige Gegenvorschlag» abgelehnt und die Volksinitiative unterstützt werde.
Initiative wie Gegenvorschlag kommen nun in den Kantonsrat, daraufhin geht dasjenige Stimmvolk an die Urne. Exit gibt sich schon siegesgewiss: In den letzten Jahren seien sämtliche Volksabstimmungen mit klarer Mehrheit im Sinn welcher Selbstbestimmung ausgegangen.