»Die Bundesregierung ist nicht befugt, Zuwendungsempfängern in Hinblick gen die Veranstaltung von Demonstrationen Vorgaben zu zeugen«, heißt es in jener nun veröffentlichten Stellungnahme weiter. Gemeinnützige Organisationen dürften außerdem politisch lebenskräftig sein, und es sei wenn schon nicht zu beanstanden, »wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft extrinsisch ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt«.
NGOs loben Ergebnis jener Regierung
Uff die Fragen jener Union zur Finanzierung einzelner NGOs bleibt die Regierungsantwort oft vage. Zusammen mit vielen Organisationen verwies sie gen die Zuständigkeit jener Länder, dies politische Neutralitätsgebot jener Regierung oder zusammenführen zu hohen Rechercheaufwand. Die Regierung betonte zudem, ihre Aussagen entsprächen »den mit zumutbarem Kapitalaufwand fristgerecht ermittelbaren Informationen und erheben keinen Anspruch gen Vollständigkeit«.