»Nacktheit ist uff dem roten Teppich verboten«, heißt es in dem überarbeiteten Regelwerk dieser Veranstalter
. Dasjenige gelte gleichfalls zu Gunsten von jedweder anderen Bereiche des Festivals – »aus Gründen des Anstands«. Außerdem seien »voluminöse Outfits« untersagt, »insbesondere solche mit einer großen Schleppe, die den ordnungsgemäßen Verkehrsfluss dieser Gäste stören und die Bestuhlung des Theaters verschlimmern«.
Z. Hd. Schlagzeilen sorgt vor allem dies Verbot von zu viel Nacktheit. Man habe in dieser Charta nun bestimmte Reglementieren festgeschrieben, die schon seither Langem in Macht seien, erklärte ein Pressesprecher des Festivals. Ziel sei nicht, die Kleidung im Prinzip zu schalten – »sondern die vollständige Nacktheit uff dem roten Teppich zu zensieren, in Gleichgestimmtheit mit dem institutionellen Rahmen dieser Veranstaltung und dem französischen Recht«.