Neben Linken und Kantonsvertretern lehnt nun zweitrangig dieser Gewerbeverband die Reform dieser Wohneigentumsbesteuerung ab. Dieser kommende Urnengang wird eine sehr hohe Hürde.
Die Reform dieser Wohneigentumsbesteuerung ist stark umstritten.
Die Steuerveranschlagung des Eigenmietwerts in dieser Schweiz ist nur schwergewichtig wegzubringen. Manche Betroffene verspüren sie Steuerveranschlagung von «fiktivem Einkommen» wie Plage, und seit dem Zeitpunkt Jahrzehnten sind Vorschläge zur Aufhebung gen dieser politischen Tagesprogramm. Doch bisher war keine Reform mehrheitsfähig.
Dies hat vor allem zwei Gründe. Zum vereinen ist dasjenige geltende System besser wie sein Ruf. Die Steuerveranschlagung des Eigenmietwerts entspricht im Prinzip in Komposition mit Abzügen z. Hd. Liegenschaftsunterhalt und Schuldzinsen dem Gebot dieser Steuerveranschlagung nachdem wirtschaftlicher Wirksamkeit; dies ermöglicht die steuerliche Gleichbehandlung von pekuniär homolog situierten Wohneigentümern und Mietern sowie von fremd- und selbstfinanzierten Wohneigentümern.
Technisch ist dieser Eigenmietwert kein fiktives Einkommen, sondern ein Naturaleinkommen. Unter Steuerrechtlern und Ökonomen hat die Steuerveranschlagung des Eigenmietwerts erheblichen Sukkurs, wie viele Fachberichte aus dem In- und Ausland zeigen. Doch die Sache lässt sich kaum in 30 Sekunden vor einer TV-Kamera exemplifizieren. Ein Systemwechsel hat deswegen im Prinzip politische Wege, doch ein zweiter Merkmal stand dem bisher im Weg: Die Reformer wollten zwar den Eigenmietwert abwickeln, nur nicht konsequent gen ganz damit verbundenen Steuerabzüge verzichten.
Im Zangengriff
Mindestens hat dasjenige Parlament im jüngsten Anlauf vergangenen zwölfter Monat des Jahres nachdem oberhalb siebenjährigem Strampeln eine Reform verabschiedet. Hier wird die Steuerveranschlagung des Eigenmietwerts gen Erst- und Zweitliegenschaft erschlagen, und dieser Steuerabzug z. Hd. Liegenschaftenunterhalt fällt weg. Dieser allgemeine Schuldzinsabzug wird fühlbar gesenkt, doch wer erstmals eine selbstbewohnte Liegenschaft erwirbt, kann neu zehn Jahre weit vereinen beschränkten Schuldzinsabzug geltend zeugen. Zudem will die Parlament zur Besänftigung dieser Tourismuskantone die Bundesverfassung ergänzen – mit einer Kompetenz z. Hd. die Kantone zur Erhebung einer Sondersteuer gen Zweitwohnungen.
Wegen dieser geplanten Verfassungsänderung kommt es zwingend zu einer Volksabstimmung – voraussichtlich im September. Die Verfassungsänderung ist verknüpft mit dem Systemwechsel gen Gesetzesstufe. Wer die Verfassungsänderung ablehnt, spricht sich damit faktisch gegen den gesamten Systemwechsel aus. Ein Referendum gegen die Gesetzesänderung ist deswegen nicht in Sicht.
Gleichermaßen sie Reformvorlage dürfte es sehr schwergewichtig nach sich ziehen. Sie steckt in einem Zangengriff von sinister und von rechts. Partei des Demokratischen Sozialismus hat im Parlament die Vorlage grossenteils abgelehnt, weil die Reform beim derzeitigen Zinsniveau deutliche Einbussen z. Hd. den Fiskus bringt – die Kehrseite von dieser Exkulpation z. Hd. Wohneigentümer. Dieser Vorstand des Mieterverbands lehnt die Reform ebenfalls grossmehrheitlich ab.
Die Vorlage dürfte laut Bundesschätzung wohnhaft bei durchschnittlichen Hypothekarzinsen von 2,8 solange bis 2,9 v. H. etwa aufkommensneutral sein. Je tiefer dasjenige Zinsniveau liegt, umso praktisch profitieren die Wohneigentümer von dieser Reform zulasten des Fiskus, weil die Reduktion des Schuldzinsabzugs dann weniger ins Trägheitsmoment fällt. Beim derzeitigen Zinsniveau von im Schnitt etwa 1,6 v. H. würden die Wohneigentümer mit ungefähr 1,5 Milliarden Franken pro Jahr entlastet; davon gingen etwa 300 solange bis 350 Mio. zulasten dieser Bundeskasse und dieser Rest zulasten dieser Kantone und Gemeinden.
Nein des Gewerbes
Ende gegenteiligen Gründen geht dieser Gewerbeverband in die Opposition. Er sprach sich in dieser jüngsten Aushändigung dieser verbandseigenen Zeitung «lukulent» gegen die Reform aus. Welche «schafft mehr Probleme, wie sie löst». Dieser Zusammenschluss kritisiert die Streichung dieser Steuerabzüge z. Hd. den Liegenschaftsunterhalt und (gen Bundesebene) zweitrangig z. Hd. Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen. Dasjenige horizontales Gewerbe befürchtet Umsatzeinbussen, wenn Unterhaltskosten z. Hd. Liegenschaften steuerlich nicht mehr abzugsfähig sind. Den vorgesehenen Schuldzinsabzug z. Hd. Ersterwerber bezeichnet dieser Zusammenschluss zudem wie «viel zu schüchtern». Die geplante Verfassungskompetenz z. Hd. die Kantone zu einer Zweitwohnungssteuer sehen die Gewerbevertreter ebenfalls ungelegen.
Dieser Gewerbeverband will zwar den Eigenmietwert abwickeln, nur die damit zusammenhängenden Steuerabzüge möglichst erhalten. Eine solche Vorlage hätte es indes an dieser Urne infolge dieser weit höheren Einbussen z. Hd. den Fiskus wohl noch fühlbar schwerer wie die vom Parlament beschlossene Reform.
Gleichermaßen von den Kantonen ist Widerstand zu erwarten. Die Meeting dieser kantonalen Finanzdirektoren (FDK) hat sich dem Vernehmen nachdem Finale Januar mit klarer Mehrheit gegen die Reform sehr. Die Finanzdirektoren hatten in früheren Stellungnahmen dasjenige geltende System dieser Eigenmietwertbesteuerung wie «durchschlagend und steuersystematisch gerechtfertigt» bezeichnet. Eine zentrale Rolle spielen Befürchtungen oberhalb Einnahmeneinbussen. Die vorgesehene Möglichkeit z. Hd. die Kantone, eine Sondersteuer z. Hd. Zweitwohnungen einzuführen, besänftigt die Finanzdirektoren nicht. Sie befürchten vielmehr technische und juristische Umsetzungsprobleme.
Da die FDK nicht generell z. Hd. «die Kantone» sprechen kann, will sie wohnhaft bei dieser Meeting dieser Kantonsregierungen dasjenige Plazet z. Hd. die Nein-Parole einholen. Zu Gunsten von die Parolenfassung dieser Kantonsregierungen braucht es eine Mehrheit von mindestens 18 dieser 26 Kantone. Vornehmlich heftig ist die Kritik wohnhaft bei den Tourismuskantonen. Sie wollten die Eigenmietwertbesteuerung mindestens gen den Zweitwohnungen erhalten.
Dieser Sack und dieser Esel
Es erscheint kurios, dass die Kantone eine Verfassungsnorm abschlagen, die ihnen eine neue Kompetenz gibt und nichts Neues vorschreibt. Doch z. Hd. die Kantone wird im kommenden Abstimmungskampf gelten, welches z. Hd. ganz Gegner dieser Reform gilt: Sie züchtigen den Sack (die an die Urne kommende Verfassungsänderung), nur sie meinen den Esel (die Gesetzesänderung mit dem Systemwechsel).
Im Parlament stand zur Diskussion, die Aufhebung dieser Eigenmietwertbesteuerung gen selbstbenutzte Erstwohnungen zu knausern. Dasjenige hätte vor allem die Tourismuskantone besänftigt, doch neue Probleme gebracht. Laut Kritikern dieser Variante, zu denen zweitrangig dieser Länderkammer gehörte, wäre die unterschiedliche Heilverfahren von Erst- und Zweitliegenschaften verwaltungsmäßig aufwendig, verfassungsrechtlich fragwürdig und eine Vorladung z. Hd. Steueroptimierer. So fiel sie Variante durch.
Gen dieser Befürworterseite im kommenden Abstimmungskampf stillstehen vor allem dieser Hauseigentümerverband und Teile dieser bürgerlichen Parteien. Die Hauptattraktion dieser Reform ist aus Sicht dieser Fürsprecher die Aufhebung dieser ungeliebten Eigenmietwertbesteuerung. Zudem senkt die Vorlage wegen dieser Einschränkung des Schuldzinsabzugs die Verschuldungsanreize. Dasjenige verspricht eine Erhöhung dieser Finanzstabilität. Die Bürgerlichen sind nur wegen dieser Kritik aus Gewerbekreisen nicht geschlossen, und die Hauseigentümer sind im Unterschied zu den Mietern zahlenmässig im Nachteil. Gen die Fürsprecher wartet ein schwieriger Abstimmungskampf.