Die Anlegergemeinschaft SdK hat die Gerichtsentscheidung scharf kritisiert. Die Verwerfung dieser Beschwerden durch dies Landgericht Stuttgart sei nicht nur enttäuschend, sondern zeige in »sehr anschaulicher Weise, wie ineffektiv, um nicht zu sagen, wirkungslos dies Rechtsmittelsystem im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG ausgestaltet« sei, teilte SdK-Anwalt Markus Kienle mit.
Sanierung kann nun angegangen werden
Welcher Restrukturierungsplan dieser Verein ist damit rechtskräftig. Er sieht im Zuge dieser Restrukturierung eine Herabsetzung des Grundkapitals gen null vor. Dies bedeutet zu Gunsten von die freien Aktionäre den vollständigen Verlust ihres Geldes. Dagegen bereitet die Anlegergemeinschaft erneut eine Verfassungsbeschwerde vor. Mit einer ersten Vorhaltung war sie in Karlsruhe gescheitert.