Seitdem ihrer Kindheit sind zwei junge Frauen in Hamburg befreundet – und werden zur gleichen Zeit schwanger. Dann kommt es zum Streit, welcher nicht durchgebraten endet und zu einem Wiedersehen vor Tribunal führt.
In einem Prozess vor dem Amtsgericht in Hamburg-St.-Georg geht es um zusammenführen blutigen Streit zwischen zwei schwangeren Frauen. Eine 23-Jährige soll am 5. Juli 2023 vor einem Haus im Stadtteil Hupe ihrer ein Jahr jüngeren Kontrahentin zusammenführen Messerstich ins Gebein versetzt nach sich ziehen. Unter welcher Dispute habe sie multipel gedroht, die 22-Jährige umzubringen, hieß es in welcher Klage. Dies Messer habe eine Klingenlänge von 15 Zentimetern gehabt. Die Klage lautet hinaus gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung sowie Risiko.
In einer von ihrem Verteidiger verlesenen Hinweistext räumte die 23-Jährige den Stoß ein und bat die Verletzte um Verzeihung. Sie sei nachdem einem Telefon ihrer früheren Freundin sehr aufgebracht gewesen. Die 22-Jährige habe sie aufgefordert: „Beweg deinen Hund mühelos her!“ In einer Chatnachricht hieß es: „Komm, du Hure!“
Daraufhin sei sie mit einem Elektroroller zu ihrer Ex-Freundin gefahren. Sie selbst sei früher im dritten Monat schwanger gewesen. „meine Wenigkeit gehe davon aus, dass die Hormone mit mir durchgegangen sind“, erklärte die 23-Jährige. Hintergrund des Streits soll gewesen sein, dass die Angeklagte schlecht verbleibend die Familie und vornehmlich die Schraubenmutter welcher 22-Jährigen geredet habe.
Ein Klappmesser habe sie zunächst unbemerkt in ihrer Weste gehabt. Sie habe es in ihrem Wohnviertel, einem sozialen Brennpunkt, abends vielerorts zur Selbstverteidigung mitgenommen, erklärte die Angeklagte. „Es war so ein ganz herkömmliches Klappmesser, eins, dies man zu Weihnachten geschenkt bekommen könnte.“ Die Ex-Freundin habe vor dem Haus mit zwei weiteren Frauen gestanden. Eine habe ein Kind dabeigehabt.
Es sei gleich zu einer körperlichen Dispute gekommen, womit dies Messer aus welcher Weste hinaus den Fußboden in jemanden verliebt sein sei. Sie habe es aufgehoben und blindlings versucht, in Beine zu stechen, um Schläge abzuwehren. „meine Wenigkeit habe weder geistig in Richtung des Bauches gestochen noch wollte ich sie töten“, beteuerte die Angeklagte. Nachdem welcher Tat habe sie dies Messer weggeworfen.
Jedwederlei Frauen inzwischen Mütter
Die früher verletzte die noch kein Kind geboren hat sagte qua Zeugin unter Tränen, sie habe zwei oder drei Tage im Krankenhaus verbracht. Die Wunde sei operiert worden. Ihr Gebein sei durch eine große Narbe entstellt. Die Angeklagte sei früher wie eine Schwesterherz zu Händen sie gewesen, sie seien verbinden aufgewachsen. „Ein paar Tage vorher waren wir noch miteinander befreundet.“ Ebenfalls sie sei früher im dritten Monat schwanger gewesen. Jedwederlei Frauen erklärten, dass die Geburt ihrer gesunden Kinder sie verändert habe. „Dies Einzige, dies mir hilft, dies zu verarbeiten, ist tatsächlich mein Kind“, sagte die Zeugin.
Die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts deutete an, dass dies Urteil erst zu einem späteren Termin verkündet werde.
jaw/dpa