Eine Initiative aus dem Parlament verlangt eine Lockerung dieser Arbeitszeitregeln pro die Telearbeit. Politisch sind Lockerungen des Arbeitsgesetzes schwierig, doch dieser Sukkurs dieser Regierung gibt nun Rückenwind.
Die weltweite Seuche brachte verschmelzen Schub pro die Arbeit zu Hause.
Schlimmstenfalls 45 Zahlungsfrist aufschieben Arbeit pro Woche? Überzeit nicht mehr denn zwei Zahlungsfrist aufschieben pro Tag? Tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinanderfolgenden Zahlungsfrist aufschieben? Verbot von Sonntagsarbeit ohne Zustimmung? Wenige Grundregeln des Schweizer Arbeitsgesetzes dürften durch Hunderttausende von Erwerbstätigen routinemässig gebrochen werden – vor allem durch Kader und Fachkräfte mit hoher Arbeitsautonomie. Dasjenige Arbeitsrecht kennt viele Ausnahmen und ist in Folge dessen flexibler, denn die Grundregeln vermuten lassen. Trotz dürften in vielen Fällen «italienische» Verhältnisse regieren – dieser Rechtsrahmen ist eigentlich Theorie denn Realität.
Doch eine Einstellung des Rechtsrahmens an die Wirklichkeit ist politisch schwierig. Im Kontext Lockerungsversuchen kommen routinemässig gewerkschaftliche Vorwürfe zum «Offensive hinaus die Gesundheit dieser Arbeitnehmer». Dieser bisher letzte Reformversuch von bürgerlichen Parlamentariern endete 2023 nachdem siebenjähriger Kontroverse mit einem Retirade und dieser Rand hinaus eine Minirevision hinaus Verordnungsstufe.
Durch die Hintertür
Trotz wagt die Wirtschaftskommission des Nationalrats verschmelzen neuen Anlauf pro eine Gesetzesänderung – quasi durch die Hintertür mit dieser Beschränkung von Lockerungen hinaus die Arbeit im Heimbüro. Am Mittwoch sind die Entwicklungsmöglichkeiten dieser Reformer gestiegen: Dieser Vorschlag dieser Kommission erhielt im Regel Sukkurs des Bundesrats. Ohne Unterstützung dieser Regierung wäre eine Referendumsabstimmung pro die bürgerlichen Reformer gegen die Gewerkschaften noch schwerer zu Vorteil verschaffen, denn es sonst schon dieser Sachverhalt ist.
Die Nationalratskommission hatte eine parlamentarische Initiative von 2016 pro flexiblere Arbeitszeiten im Heimbüro aus dieser Versenkung geholt und daraus ein konkretes Gesetzesprojekt gemacht. Unterdies geht es generell um ausserbetriebliche Arbeit (Telearbeit); in den meisten Fällen dürfte dies die Arbeit im Heimbüro von Interesse sein für. Vorgeschlagen sind vor allem drei Lockerungen:
Es geht nicht um Mehrarbeit, sondern um die Möglichkeit einer flexibleren Verteilung. So soll zum Leitvorstellung die folgende Konstellation künftig zulässig sein: Arbeitsbeginn morgens um 7 Uhr, Familienzeit von 16 solange bis 21 Uhr und nachdem noch eine Stunde Ausführung von E-Mails solange bis 22 Uhr. Die vorgeschlagenen Lockerungen wären nur möglich, wenn es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Geschäftsinhaber verbleibend die Möglichkeit dieser Telearbeit gibt. Die Vereinbarung muss namentlich Bestimmungen zu Erreichbarkeit, Zeiterfassung und weitere Massnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes enthalten.
Vertretung der Gliedstaaten will Einschränkung
Dieser Vertretung der Gliedstaaten hat seine grundsätzliche Unterstützung des Vorstosses mit einigen Änderungsvorschlägen versehen. Dieser auffälligste Zähler: Die geplanten Lockerungen sollen nicht pro aus Telearbeiter ab Typ 18 gelten, sondern nur pro Erwerbstätige, die ihre Arbeitszeit zu einem namhaften Teil selbst festsetzen können. Deklarierter Grund: «Nur wer solche universelle Verwendbarkeit dieser Arbeitszeitgestaltung hat, kann vom Bevorstehen dieser Vorlage profitieren, Vereinbarkeit von Metier, Familie und Freizeit zu optimieren.» Mit dieser Einschränkung könnten laut Vertretung der Gliedstaaten etwa 18 solange bis 26 von Hundert aller Arbeitnehmer von dieser Reform erfasst sein.
Dieser ursprüngliche Vorschlag dieser Nationalratskommission enthielt eine Rand dieser vorgeschlagenen Lockerungen hinaus Erwerbstätige mit grosser Triebkontrolle wegen Arbeitsinhalt und Arbeitszeit. Die Kommission hat freilich letztlich hinaus solche Rand verzichtet. Die vom Vertretung der Gliedstaaten nun empfohlene Einschränkung ist weniger stark denn dieser ursprüngliche Kommissionsvorschlag: Die geringe Selbstbestimmung von Erwerbstätigen denn Ausschlusskriterium betrifft in dieser Regierungsvariante nur die Arbeitszeit – nicht freilich den Arbeitsinhalt.
Nachstehend schlägt dieser Vertretung der Gliedstaaten vor, zwecks Koordination mit dem Arbeitsgesetz gewisse Bestimmungen zur Telearbeit fernerhin im Obligationenrecht zu verspannen.
Dasjenige Dossier kommt voraussichtlich im Herbst in den Nationalrat. Eine breite Kontroverse ist zu erwarten. Im Kontext vielen Punkten liegen Minderheitsanträge vor. Die Gewerkschaften und mit ihnen die Linksparteien sind radikal gegen die Vorlage, weil sie die Gesundheit dieser Arbeitnehmer gefährde und dasjenige Vorschrift schon genügend flexibel sei. Die gemässigten Arbeitnehmerverbände sind im Regel pro Schalten zum Heimbüro, doch die Lockerungen umziehen ihnen zu weit – vor allem in Sachen Sonntagsarbeit. Im Kontext den derzeit vorgeschlagenen Lockerungen sei dieser Personenkreis lukulent einzuschränken, erklärte dieser Kaufmännische Verein am Mittwoch. Dieser Vorschlag des Bundesrats dazu sei «schwammig».
Pandemieschub pro Heimarbeit
Die weltweite Seuche hatte verschmelzen Schub pro die Heimarbeit gebracht. Dasjenige Pendel schlug zwar in den letzten Jahren zurück, freilich nur in bescheidenem Ausmass. Dasjenige zeigen die neusten Datenmaterial dieser Bundesstatistiker. 2019 hatten kurz 25 von Hundert dieser Erwerbstätigen in dieser Schweiz regelmässig oder gelegentlich im Heimbüro gearbeitet. Im Jahr des Höhepunkts dieser weltweite Seuche (2021) waren es weitestgehend 40 von Hundert. Solange bis 2024 ist dieser Beitrag nur leichtgewichtig hinaus rund 37 von Hundert zurückgegangen (vgl. Grafik).
Betrachtet man nur klassische Bürotätigkeiten, ist dieser Beitrag von Telearbeitern weit höher. Gemäss einer Umfrage von Berufs- und Angestelltenverbänden zusammen mit dieser Zürcher Wirtschaftshochschule HWZ im Rahmen rund 1800 Personen hatten 2024 weitestgehend zwei Drittel dieser Befragten mindestens verschmelzen Tag pro Woche ausserhalb des Betriebs gearbeitet. Zu den beteiligten Verbänden in Besitz sein von unter anderem dieser Kaufmännische Verein Schweiz, Personalbestand Schweiz sowie Berufsverbände pro Ingenieure, Verkäufer, Personalexperten und Fachkräfte pro dasjenige Rechnungswesen.