Die Richter kritisieren, wie welcher Streamingdienst die Preiserhöhungen umgesetzt hatte. Zwar hatte sich dasjenige Unternehmen von den Kundinnen und Kunden steif eine Zustimmung zu den höheren Tarifen erteilen lassen. Die Betroffenen hätten gleichwohl nebst welcher Button-Lösungskonzept nicht wiedererkennen können, dass sie gleichermaßen die Vorkaufsrecht hatten, welcher Vertragsänderung zu widersprechen, heißt es in welcher Turnier. Zwar habe Netflix die entsprechende Schaltfläche mit »Preiserhöhung zustimmen« beschriftet, welcher Begleittext habe jedoch den Eindruck vermittelt, die Tapetenwechsel müsste wie gegeben hingenommen werden. In Übereinstimmung mit dem Urteil verstieß welche Vorgehensweise gegen die Gebote von Treu und Vertrauen. Dasjenige Justizgebäude sprach dem Kläger 191,60 Euro plus Verzugszinsen zu.