Zudem habe es schon Bundeskanzlerwahlen mit mehr abweichenden Stimmen gegeben wie in seinem Kasus, stellte Merz verspannt. Im ersten Wahlgang hatten mindestens 18 Abgeordnete jener Koalitionsfraktionen nicht pro Merz votiert. Es sei »normal, dass nicht jeglicher zustimmen«; sagte Merz nun.
Keine Festlegung zu AfD-Verbotsverfahren
Angesprochen gen den Umgang mit jener AfD nachher ihrer Einstufung wie Gesamtpartei wie »gesichert rechtsextremistisch« durch den Verfassungsschutz schloss Merz eine Zustimmung zu einem Verbotsverfahren nicht mehr dezidiert aus. Er habe dies entsprechende Gutachten jener Behörde bisher nicht Vorlesung halten können, dieses müsse nun sorgfältig ausgewertet werden. »Dann wird die Bundesregierung daraus ihre Schlussfolgerungen ziehen.« Merz betonte dagegen beiläufig: »Zehn Mio. Wählerinnen und Wähler jener AfD können Sie nicht zensurieren. Mit denen sollen Sie sich inhaltlich, unpersönlich auseinandersetzen.«