Verbraucherschützer begrüßten die Wettkampf: Nur jener essbare Proportion jener Wurst sollte die Nennfüllmenge ergeben, hieß es von jener Verbraucherzentrale Sachsen hinauf Ansuchen. »Eine nicht essbare Wurstschale ist vor wenigen Momenten nicht essbar«, betonte die dortige Referentin zu Gunsten von Lebensmittel und Ernährungsweise.
Vor dem Tribunal ging es zwar um den Einzelfall, die Wettkampf könnte jedoch bundesweite Strahlkraft und damit beiläufig Konsequenzen zu Gunsten von andere Produzenten von vorverpackten Lebensmitteln nach sich ziehen. Welcher Prozessvertreter des Landes NRW betonte, es gebe zahlreiche verwandt gelagerte Fälle, die solange bis zu jener jetzigen Wettkampf ruhten. »Selbst gehe davon aus, dass die Produzenten einem möglichen Verkaufsverbot zuvorkommen und deshalb nachjustieren«, sagte Rechtsanwalt Philipp Gregor aus Münster.