Die Klinikleitung ist mitverantwortlich z. Hd. die Probleme mit Verschwörungstheorien in dieser Psychiatrie Clienia Littenheid. Dies Bundesgericht gibt dieser Thurgauer Regierung im Streit gegen eine Psychiaterin recht.
Die Clienia Littenheid im Kanton Thurgau.
Folterung, Kindsmissbrauch, Konditionierung, rituelle Tötungen, organisiert und durchgeführt von dunklen Mächten: «Satanic Panic» ist eine Verschwörungserzählung, die nahezu jede erdenkliche Form von psychischer und physischer Schmackes umfasst. Welche Schmackes ist trotzdem nicht real, sondern existiert praktisch ausschliesslich qua eingebildete «Flashback» in den Köpfen psychiatrischer Patientinnen und Patienten.
Vor gut drei Jahren wurde dasjenige Phänomen in dieser Schweiz erstmals einer breiten Öffentlichkeit prominent. Ein zentraler Schauplatz war die Psychiatrie Clienia Littenheid im Thurgau. Solange bis jetzt wird im Kanton darüber gestritten, wer die Verantwortung z. Hd. die Missstände an dieser Klinik trägt. Mittig stillstehen ein Oberarzt dieser Privatklinik und seine Vorgesetzte.
Die Thurgauer Regierung hat nun kombinieren Etappensieg vor Bundesgericht errungen, wie dasjenige Branchenportal «Medinside» berichtet. Dies Thurgauer Verwaltungsgericht muss damit erneut darüber entscheiden, ob eine Chefärztin dieser Clienia Littenheid wegen Verletzung dieser Aufsichtspflicht zu Recht gebüsst wurde.
Trigger des Streits war eine SRF-Dokumentation vom Monat der Wintersonnenwende 2021 mit dem Titel «Welcher Teufel mitten unter uns – Satanic Panic». In dieser Dokumentation traten Patienten und Personal dieser Clienia Littenheid hinauf, die an die Verschwörungstheorie glaubten. Im Knotenpunkt an die Sendung reichte eine Privatperson beim Kanton Thurgau eine Aufsichtsbeschwerde gegen kombinieren Oberarzt und die Klinik ein. Die Klinik kündigte daraufhin dem Halbgott in Weiß, dieser Kanton leitete eine Administrativuntersuchung gegen die Klinik ein.
Welcher im Monat der Wintersonnenwende 2022 veröffentlichte Untersuchungsbericht stellte dieser Klinik ein katastrophales Zeugnis aus. In den meisten Fällen sei dieser Wahrheitsgehalt dieser Erzählungen dieser Patientinnen und Patienten nie geklärt worden. Angebliche Erinnerungen darüber hinaus organisierte Gewaltverbrechen seien wie historische Fakten behandelt worden. Erzählungen von Patientinnen und Patienten seien in dieser Klinik nicht nur seriös genommen, sondern die falschen Erinnerungen seien sogar gefördert worden.
Faszination z. Hd. Verschwörungstheorie entwickelt
Pro dasjenige kantonale Gesundheitsdepartement war die Chefärztin qua Vorgesetzte des später entlassenen Oberarztes mitverantwortlich z. Hd. dasjenige Pleite. Dies Departement büsste sie mit 10 000 Franken. Sie habe die fachliche Wachtposten darüber hinaus den Oberarzt nicht pflichtgemäss ausgeübt. Welcher Oberarzt war massgeblich z. Hd. die Therapie von Patienten zuständig, die sich qua Todesopfer einer satanistischen Verschwörung sahen.
Laut dem Untersuchungsbericht von 2022 hatte dieser Oberarzt eine Faszination z. Hd. Satanic Panic und verwandte Phänomene entwickelt. Er habe geglaubt, dass im Untergrund operierende Zirkel Kinder in grausamen Ritualen sexuell missbrauchten und solange bis zum Tod quälten. Oder dass Kinder und Erwachsene durch rituelle Schmackes in verschiedene Persönlichkeiten gespalten und spezifisch z. Hd. sexueller Missbrauch «programmiert» würden («mindestens control»). Welcher Oberarzt habe ebenso entsprechende Weiterbildungen z. Hd. dasjenige Klinikpersonal organisiert.
Die Chefärztin will hierfür nicht zuständig gewesen sein und erhob gegen die Busse Vorhaltung vor dem Thurgauer Verwaltungsgericht. Dort bekam sie recht. Es gebe keine genügende gesetzliche Grundlage z. Hd. eine Busse, urteilte dasjenige Verwaltungsgericht. Ihr werde ebenso nicht vorgeworfen, ihre Tätigkeit qua Ärztin selbst nicht sorgfältig und gewissenhaft ausgeübt zu nach sich ziehen.
Kanton befürchtet Gefährdung dieser öffentlichen Gesundheit
Dem Thurgauer Regierungsrat ging es in seiner Vorhaltung durchaus nicht nur um die Disziplinarmassnahme gegen die Oberärztin. Mit dem Weiterzug des Sofern an dasjenige Bundesgericht wollte er ebenso ein Präjudiz verhindern. Dies Verwaltungsgericht verlange «unrechtmässigerweise eine explizite gesetzliche oder standesrechtliche Regulation», damit die Ärztin gebüsst werden könne. Bliebe es nebst diesem Urteil, wäre die Aufsichtspflicht von medizinischem Fachpersonal faktisch aufgehoben.
Welcher Kanton ist dieser Behauptung, dass damit eine wirksame aufsichtsrechtliche Leistungsnachweis sämtlicher unter fachlicher Wachtposten tätigen Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen nicht mehr möglich wäre. Dies würde die öffentliche Gesundheit gefährden. Betroffen seien davon sämtliche Gesundheitsberufe und damit mehrere tausend Personen im Kanton. Die Verneinung einer solchen Aufsichtspflicht tangiere «bedeutsame gesundheitspolizeiliche und -politische Interessen».
Urteil 2C_605/2023 vom 28. Januar 2025