Generell sollten Verbraucher vor dem Schluss einer Auslandsreise immer prüfen, ob schon bestehende Versicherungen, bspw. Privathaftpflicht- und Hausratversicherungen
, Schutzmechanismus im Ausland eröffnen.
Sollten im Kontext Reisenden ernste gesundheitliche Risiken Existenz, können Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung in Betracht gezogen werden. Doch selbst dann ist Vorsicht geboten, weil die Reiserücktrittsversicherung die vom Reiseanbieter verlangte Erstattung nur dann erstattet, wenn jener Versicherte »unerwartet schwergewichtig« erkrankt. »Üblicherweise ist ungeachtet nicht klipp und klar erhebbar, zu welchem Zeitpunkt eine Krankheit unerwartet schwergewichtig ist. Denn jener Versicherer stellt im Versicherungsantrag keine Risikofragen«, sagt Böhne. Erst im Leistungsfall werde geprüft, ob die Krankheit, die zum Rücktritt oder Ausschluss geführt hat, schwergewichtig und unvorhersehbar war. Bestenfalls ist jener Versicherungsschutz demnach zur Diskussion stehend – schlechtestenfalls nutzlos. Sinnvoll könnte eine Reiserücktrittsversicherung zudem sein, wenn jener geplante Urlaub sehr teuer ist.