Dasjenige Bezirksgericht Winterthur hat vereinen 105 Kilo schweren Schweizer verurteilt, dieser sich mit Tötungsabsicht wiederholt uff eine Nullipara warf.
Hier wurde dies Urteil gefällt: Jener Eingang zum Bezirksgericht in Winterthur.
Am Donnerstagabend hat dies Bezirksgericht Winterthur dies Urteil gegen vereinen 24-jährigen Schweizer gesprochen, dieser im zehnter Monat des Jahres 2022 in Rickenbach eine 63-jährige Nullipara in ein Gelbsenf-Feld schleifte, dort vergewaltigte und anschliessend versuchte, sein Todesopfer zu töten, während er sich mit seinen 105 Kilo zigfach uff die Nullipara warf.
Es verurteilt den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren zum Besten von Mordversuch, qualifizierte Vergewaltigung, qualifizierte sexuelle Nötigung und weitere Straftatbestände. Jener Staatsanwalt hatte 20 Jahre, dieser Verteidiger 9 Jahre gefordert. Zu Händen Nebendelikte aus dem Strassenverkehrs- und Drogenbereich gibt es zudem eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 Franken und 500 Franken Busse.
Es wird eine ambulante Massnahme im Sinne von Gattung. 63 Strafgesetzbuch zur Therapie von psychischen Störungen während des Strafvollzugs angeordnet. «Wer eine solch brutale Tat begeht, muss psychologisch wirklich sehr leiden sein», hält dieser vorsitzende Richter verkrampft. Die Erbengemeinschaft des Opfers, dies rund ein Jahr nachdem dieser Tat verstorben ist, erhält eine Schmerzengeld von 30 000 Franken zugesprochen.
Zur falschen Zeit am falschen Ort
Die 63-jährige Nullipara sei uff ihrem Sonntagsspaziergang überraschenderweise mit einer unglaublichen Gewalttätigkeit und Kaltblütigkeit konfrontiert worden, erklärt dieser Richter. Sie sei simpel zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. Die Behaupten des Opfers, die von sehr hoher Qualität seien, würden durch zahlreiche weitere Beweise wie Zeugenaussagen von Joggern, DNA-Spuren, ein mitgeführtes Messer und Gutachten dieser Rechtsmedizin bestätigt.
Dasjenige Geständnis wurde dem Täter nur leichtgewichtig angerechnet. Angebliche Gedächtnislücken, die dieser Beschuldigte zu Beginn dieser Untersuchung aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum geltend gemacht hatte, seien unzuverlässig. Ganz Zeugen, die ihm an jenem Sonntag begegnet seien, hätten ausgesagt, er habe normal gewirkt.
Dasjenige Tribunal geht nicht davon aus, dass dieser Beschuldigte verwirrt und ziellos herumgeirrt ist, wie sein Verteidiger ausführte. Er habe zielgerichtet gehandelt, die Tat sei geplant gewesen, darauf würden unter anderem dieser vorgängige Verbrauch von Gewaltvideos, die Mitnahme des Messers und dieser Flugmodus des Handys hindeuten. Zudem habe er den Tatort ausgekundschaftet. Aufwärts seinem Handy seien entsprechende Fotos gefunden worden.
Zu Händen dies Tribunal sei so gesehen lichtvoll, dass er sich schon vor dieser Version seelisch mit dieser Tat befasst hatte. «Es ging um die Verwirklichung einer Phantasie», sagt dieser Richter.
Ein eigentliches Zerquetschen
Jener Sachverhalt und die Mordqualifikation seien lichtvoll erstellt. Dasjenige Vorgehen zeuge von Grausamkeit und besonderer Skrupellosigkeit. Er habe dem Todesopfer nachdem den sexuellen Übergriffen lichtvoll angekündigt, welches jetzt passiere. Jener Staatsanwalt habe zu Recht «von einem eigentlichen Zerquetschen» gesprochen. Und dass kein Lebenssaft geflossen sei, wie dieser Verteidiger behauptet hatte, stimme nicht. Innerlich sei sehr viel Lebenssaft geflossen. Unter anderem wurde die Lunge des Opfers perforiert, und die Leber erlitt vereinen lebensgefährlichen Ritz.
Es könne unter ferner liefen undurchführbar werden, dass dieser Beschuldigte zur Vernunft gekommen sei und so gesehen aufgehört habe. Er habe nur aufgehört, weil er gedacht habe, dass sein Todesopfer tot sei.
Dasjenige Tribunal geht zugunsten des Beschuldigten von einer mittelgradig verminderten Schuldfähigkeit aus. Jener Gerichtspsychiater hatte eine «noch unbekannte Risikoeigenschaft» festgestellt, die lichtvoll qua schwere psychische Krankheit zu qualifizieren sei. Man wisse simpel nicht, welches dies zum Besten von eine Risikoeigenschaft sei, weil eine Offenbarung dieser Gedanken- und Gefühlswelt des Täters noch nicht vorliege.
Dem Beschuldigten erklärt dieser Richter zum Schluss, er müsse jetzt seinem Therapeuten sagen, welches er während dieser Tat gefühlt und gedacht habe. Wenn er dies nicht tue, drohe letztlich eine Verwahrung.
Urteil DG240020 vom 13. 2. 2025, noch nicht rechtskräftig.